Beratung im Arbeitsrecht:
Vertrag, Kündigung, Abfindung oder Tarifverträge

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Arbeitsrecht. Aufgrund meiner langjährigen beruflichen Tätigkeit in Unternehmen und Verbänden verfüge ich neben der juristischen Expertise auch über praktische Erfahrungen aus dem Berufsalltag.

Durch den erfolgreichen Abschluss des Fachanwaltslehrgangs für Arbeitsrecht konnte ich meine Fachkenntnisse weiter vertiefen.

Mit meinem Fachwissen stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin im Arbeitsrecht zur Verfügung und berate Sie in allen relevanten Rechtsfragen rund um das Arbeitsverhältnis.

Rechtsanwältin Silke Gottschalk, Düsseldorf
mit Schwerpunkt Arbeitsrecht

Kontaktiere Sie mich gerne, wenn Sie Beratung oder Unterstützung zu arbeitsrechtlichen Fragen benötigen!

Für Arbeitgeber:

Wir beraten Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen von der Vertragsgestaltung bis zur Kündigung:

Fragen des kollektiven oder Individualarbeitsrechts, bei der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen oder Zeugnissen, im Zusammenhang mit Kündigungen/Änderungskündigungen, bei Abmahnungen, Abfindungen, Personalgesprächen, Karenzentschädigungen, der Vereinbarung von Sonderzahlungen oder in gerichtlichen Verfahren.

Für Arbeitnehmer:

Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen rund um Ihr Arbeitsverhältnis:

vor Abschluss eines Arbeitsvertrages, zu variablen Vergütungen oder Sonderzahlungen, bei Fragen zu Ihrem Gehalt, nach einer Kündigung einschließlich der Kündigungsschutzklage, zum Aufhebungsvertrag, bei einer Abmahnung oder zu einer Abfindung, bei Fragen zu einem befristeten Arbeitsverhältnis, bei Diskriminierung am Arbeitsplatz/Ungleichheit bei der Bezahlung und Schwangerschaft und Mutterschutz.

Für Gewerkschaften:

Aufgrund unseres Schwerpunkts im kollektiven Arbeitsrecht und unserer zusätzlichen Spezialisierung im Vereinsrecht gehört die Beratung von Gewerkschaften zu unserem Angebot:

Tarifvertragsverhandlungen, Tarifbindung, Streik- und Aussperrungsrecht, Arbeitskampfmaßnahmen, gerichtliche Auseinandersetzungen. Auch in vereinsrechtlichen Fragen stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.

Für Betriebsräte:

Betriebsräte werden von uns in allen rechtlichen Fragen zu ihrer Tätigkeit umfassend beraten:

Betriebsratswahlen, Beratung zu Mitbestimmungsrechten, Gestaltung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen. Außerdem bieten wir regelmäßig Schulungen und Workshops für Betriebsräte an.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

  • Der Arbeitnehmer ist ständig krank, kann ich ihm kündigen?
  • Wie kündige ich rechtssicher bei besonderem Kündigungsschutz?
  • Wie gehe ich bei einer Kündigungsschutzklage am besten vor?
  • Wie kann ich variable Vergütungen oder Gratifikationen rechtssicher gewähren, ohne mich für künftige Zahlungen zu verpflichten?
  • Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei Personalentscheidungen und Arbeitszeitregelungen?
  • Wie stelle ich sicher, dass Betriebsvereinbarungen rechtskonform abgeschlossen werden?
  • Wie kann ich als Arbeitgeber mit Gewerkschaften zusammenarbeiten, insbesondere bei Tarifverhandlungen oder Arbeitskämpfen?
  • Wie muss ein Arbeitszeugnis aussehen, um Leistung und Verhalten angemessen zu bewerten, ohne rechtliche Probleme zu riskieren?

Wir beraten Arbeitgeber umfassend in allen arbeitsrechtlichen Fragen – von der Vertragsgestaltung bis zur Kündigung – und begleiten Sie in gerichtlichen Verfahren.

Arbeitsverträge für Arbeitgeber – Rechtssicher und maßgeschneidert

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Erstellung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, die sowohl den rechtlichen Anforderungen entsprechen als auch Ihre Unternehmensinteressen schützen.

Ordentliche Kündigung

Sie wollen eine Kündigung gegenüber einem Mitarbeiter aussprechen? Wir beraten Sie gerne. Die ordentliche Kündigung ist eine der häufigsten Formen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Sie erfolgt unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

Die Voraussetzungen einer ordentlichen Kündigung variieren je nach Kündigungsgrund.

Bei einer verhaltensbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber eine erhebliche Pflichtverletzung des Arbeitnehmers nachweisen. In der Regel ist zuvor eine Abmahnung erforderlich, um dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern.

Eine personenbedingte Kündigung setzt Gründe in der Person des Arbeitnehmers voraus, wie eine längere Krankheit oder mangelnde Eignung. Dabei muss der Arbeitgeber prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz möglich ist.

Bei einer betriebsbedingten Kündigung liegen die Gründe in betrieblichen Erfordernissen, etwa durch Umstrukturierungen. Hier muss der Arbeitgeber nachweisen, dass keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit besteht, und er ist verpflichtet, eine Sozialauswahl durchzuführen.

Weiter Informationen zur ordentlichen Arbeitnehmerkündigung und ordentlichen Arbeitgeberkündigung, zur Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes und zum Sonderkündigungsschutz finden Sie hier!

Außerordentliche Kündigung

Die außerordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung ist eine Kündigungsform, die ohne Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgt. Sie kann nur ausgesprochen werden, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.

Zu den typischen Gründen gehören schwerwiegende Verstöße gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten, wie z. B. Diebstahl, Arbeitszeitbetrug oder sexuelle Belästigung. Bei der außerordentlichen Kündigung ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitgeber den Vorfall unverzüglich nach Bekanntwerden melden muss. In der Regel muss dies innerhalb von zwei Wochen geschehen.

Weitere Informationen zur außerordentlichen Kündigung finden Sie hier!

Beratung zu befristeten Arbeitsverhältnissen

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Arbeitsvertrag für eine bestimmte Zeitdauer abgeschlossen wird. Die Befristung muss klar und eindeutig im Arbeitsvertrag geregelt sein. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet automatisch mit dem Ablauf des vereinbarten Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Eine Befristung ist nur in bestimmten Fällen zulässig, z.B. wenn ein vorübergehender Bedarf an Arbeitskräften besteht oder für bestimmte Projekte.

Befristen Sie das Arbeitsverhältnis ohne sachlichen Grund, kann dies zur Unwirksamkeit der Befristung führen und das Arbeitsverhältnis besteht unbefristet fort.

Erfahren Sie mehr über die Regelungen und Möglichkeiten befristeter Arbeitsverträge!

Änderungskündigung

Sie wollen einen Mitarbeiter unter geänderten Bedingungen weiter beschäftigen? Dann sollten Sie sich zu den Besonderheiten einer Änderungskündigung beraten lassen.

Die Änderungskündigung ermöglicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Angebot geänderter Arbeitsbedingungen. Einseitige Änderungen der Arbeitsbedingungen sind nur durch diese Kündigungsform.

Der Arbeitnehmer kann das Änderungsangebot annehmen oder die Kündigung akzeptieren. Dabei sind alle Kündigungsschutzvorschriften zu beachten, insbesondere der besondere Kündigungsschutz (z.B. für Schwerbehinderte oder Schwangere). Außerdem kann die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich sein.

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Umsetzung einer Änderungskündigung.

Aufhebungsvertrag

Wollen Sie das Arbeitsverhältnis beenden, indem Sie Ihrem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag anbieten?

Ein Aufhebungsvertrag stellt eine freiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar. Er wird in der Regel dann angeboten, wenn eine schnelle einvernehmliche Lösung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gesucht und ein gerichtliches Verfahren vermieden werden soll.

Für den Arbeitgeber hat der Aufhebungsvertrag den Vorteil, dass er nicht den strengen formellen und materiellen Voraussetzungen einer Kündigung entsprechen muss. Wichtig ist jedoch, dass der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag freiwillig und ohne Druck unterzeichnet.

Der Aufhebungsvertrag bedarf der Schriftform nach § 623 BGB. Eine mündliche Vereinbarung oder eine Vereinbarung per E-Mail oder anderen Kommunikationsmitteln genügt diesen Anforderungen nicht.

Gerne beraten wir Sie, wenn es um die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages geht.

Alles Wichtige zum Aufhebungsvertrag: Rechte, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten.

Wettbewerbsverbote und Karenzentschädigungen

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot schützt Sie als Arbeitgeber vor Konkurrenz durch ehemalige Mitarbeiter. Es muss aber während des Arbeitsverhältnisses schriftlich vereinbart werden (§ 110 GewO, §§ 74 ff. HGB) und grundsätzlich eine Karenzentschädigung von mindestens 50 % des letzten Gehalts vorsehen.

Das Verbot verpflichtet den Arbeitnehmer, keine Konkurrenztätigkeit aufzunehmen, während Sie im Gegenzug die Karenzentschädigung zahlen. Verstöße des Arbeitnehmers führen dann zum Verlust seines Anspruchs (§ 326 Abs. 1 BGB). Nachträgliche Vereinbarungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind aber unzulässig; gerne beraten wir Sie dazu!

Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung: Ihre Rechte und Pflichten im Überblick.

Arbeitszeugnis

Brauchen Sie Unterstützung bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses? Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das auf Verlangen entweder nur die Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) oder auch eine Beurteilung der Leistung und Führung (qualifiziertes Zeugnis) enthält. Das Zeugnis muss wahrheitsgemäß, wohlwollend und klar formuliert sein. Es darf keine falschen oder versteckten negativen Botschaften enthalten.

Ein qualifiziertes Zeugnis umfasst eine Einleitung, Tätigkeitsbeschreibung, Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, den Beendigungsgrund (optional) und eine Schlussformel.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen entsprechen als auch rechtlich einwandfrei formuliert sind. Dabei achten wir darauf, dass das Zeugnis wohlwollend und zugleich wahrheitsgemäß ist.

Rechtliche Hinweise und Tipps rund um das Arbeitszeugnis!

Variable Vergütung und Sonderzahlungen: flexibel und rechtssicher

Variable Vergütungssysteme (z. B. Boni, Tantiemen, Provisionen) sowie Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld) bieten Ihnen als Arbeitgebern die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter zu motivieren und an das Unternehmen zu binden. Bei der Formulierung sollten Sie aber darauf achten, dass sowohl bestimmte Ansprüche und daraus resultierende Konflikte vermieden werden:

  • Freiwilligkeitsvorbehalt: Verhindert, dass Sonderzahlungen zu einem festen Anspruch werden.
  • Widerrufsvorbehalt: Erlaubt den Widerruf von Leistungen unter klar definierten Bedingungen (z. B. Umsatzrückgänge).
  • Zielvereinbarungen: Müssen transparent und einvernehmlich gestaltet werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, neue Ziele auszuhandeln, wenn die alten nicht mehr erreichbar sind.

Wir beraten Sie bei der Gestaltung flexibler Vergütungssysteme und Sonderzahlungen, um Mitarbeiter zu motivieren und gleichzeitig rechtliche Risiken zu vermeiden.

Weitere Informationen zur variablen Vergütung und Sonderzahlungen finden Sie hier!

Versetzung und Aufgabenentzug

Bei der geplanten Versetzung von Mitarbeitern oder dem Entzug von Aufgaben stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um rechtssicher und ohne rechtliche Folgen Änderungen vorzunehmen. Wir helfen, die gesetzlichen Vorgaben und den Arbeitsvertrag zu berücksichtigen.

Als Arbeitgeber sollten Sie bei Versetzungen die vertraglich vereinbarten Bedingungen sowie die Zumutbarkeit für den Arbeitnehmer beachten und ihn frühzeitig informieren. In Betrieben mit Betriebsrat ist dessen Zustimmung gemäß § 99 BetrVG erforderlich, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Versetzung am Arbeitsplatz: Was Sie wissen müssen.

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung beim komplexen Thema Aufgabenentzug (Straining)?
Erfahren Sie mehr, zur effektive Handhabung des Aufgabenentzugs.

Abmahnungen und Personalgespräche

Wir unterstützen Sie, wenn Sie Ihrem Arbeitnehmer gegenüber einer Abmahnung aussprechen wollen oder bei der Vorbereitung von Personalgesprächen. So schützen Sie Ihr Unternehmen vor rechtlichen Risiken und stellen eine faire Behandlung der Mitarbeiter sicher.

Eine Abmahnung ist ein rechtliches Instrument, um Arbeitnehmer auf Verstöße gegen vertragliche Pflichten hinzuweisen und sie zur Verhaltensänderung aufzufordern. Sie dient häufig als notwendige Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung.

Sie beinhaltet Gründe, Form, Verfahren, Reaktionen und Konsequenzen. Eine Abmahnung sollte immer schriftlich erfolgen und das Fehlverhalten genau benennen. Der Arbeitnehmer kann darauf reagieren, indem er eine Stellungnahme abgibt oder rechtliche Schritte einleitet. Werden Abmahnungen ignoriert oder Verstöße wiederholt, kann dies letztlich eine Kündigung rechtfertigen.

Weitere Informationen zu den Themen Abmahnung und Personalgespräch finden Sie hier!

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

  • Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
  • Wie kann ich mich gegen die Kündigung wehren?
  • Wie gehe ich vor, wenn ich eine Kündigungsschutzklage erheben will?
  • Was mache ich, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?
  • Welche Rechte habe ich, wenn mein Arbeitsvertrag befristet ist?
  • Darf mich mein Arbeitgeber einfach versetzen oder die Arbeitsbedingungen ändern?
  • Habe ich ein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis? Auf bestimmte Formulierungen?
  • Welche Rechte habe ich als Schwerbehinderter oder als Betriebsratsmitglied?
  • Darf ich während meiner Krankheit gekündigt werden?
  • Habe ich Anspruch auf eine Karenzentschädigung?
  • Soll ich den mir angebotenen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
  • Habe ich Anspruch auf eine Sonderzahlung / variable Vergütung?

Ordentliche und außerordentliche Kündigung: Was Sie als Arbeitnehmer wissen sollten

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses stellt für die meisten Arbeitnehmer nicht nur eine mentale, sondern auch eine rechtliche Herausforderung dar. Gerne beraten und begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess!

Sowohl Sie als Arbeitnehmer, als auch der Arbeitgeber ist berechtigt, das Arbeitsverhältnis ordentlich zu kündigen. Als Arbeitnehmer müssen Sie dafür keine Gründe angeben.

Zu beachten sind jedoch die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist, sowie die Schriftform. Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein und muss spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist eingehen.

Anders verhält es sich mit der außerordentlichen Kündigung: Diese ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich, z.B. bei schweren Pflichtverletzungen oder nach einem Vertrauensverlust. Auch hier muss der Arbeitgeber die Schriftform einhalten und gegebenenfalls den besonderen Kündigungsschutz für schutzbedürftige Gruppen (z.B. Schwangere oder Schwerbehinderte) beachten. Beide Seiten sollten die gesetzlichen Anforderungen genau prüfen, um unnötige Fehler zu vermeiden.

Gilt für Sie gegebenenfalls ein besonderer Kündigungsschutz? Dieser schützt bestimmte Arbeitnehmergruppen vor Kündigung, auch über die Regelungen des allgemeinen Kündigungsschutzgesetzes hinaus. Dazu gehören Schwangere, Mütter, Schwerbehinderte, Eltern, Betriebsratsmitglieder sowie Auszubildende.

Wir beraten Sie gerne ausführlich, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben.

Änderungskündigung: Wenn sich Ihr Vertrag ändern soll

Die Änderungskündigung ist ein Sonderfall der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Ziel der Fortsetzung zu geänderten Bedingungen. Der Arbeitgeber kündigt, bietet aber gleichzeitig eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen an.

Die Änderungskündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, damit sie sozial gerechtfertigt ist, z.B. wegen betrieblicher Erfordernisse. Als Arbeitnehmer haben Sie die Wahl, das Angebot anzunehmen oder das Arbeitsverhältnis zu beenden – wir beraten Sie dazu gerne. 

Kündigungsschutzklage und andere gerichtliche Verfahren

Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten die Angelegenheit gerichtlich klären lassen? Wir unterstützen Sie bei der Kündigungsschutzklage und vertreten Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht.

Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie die Rechtmäßigkeit einer Kündigung prüfen lassen. Ziel ist meist die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Häufig zielt eine solche Klage jedoch auf eine Einigung mit dem Arbeitgeber ab, beispielsweise in Form einer Abfindung. Wichtig ist die Einhaltung der dreiwöchigen Klagefrist nach Zugang der Kündigung.

Weitere gerichtliche Verfahren

Neben der Kündigungsschutzklage unterstützen wir Sie auch in weiteren arbeitsrechtlichen Verfahren vor Gericht. Dazu gehören Zahlungsklagen, wenn Sie ausstehende Lohn- oder Gehaltsansprüche geltend machen wollen, sowie Auseinandersetzungen über ein Arbeitszeugnis.

Der Ablauf eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens

Ein Verfahren beginnt mit der Einreichung einer Klage beim Arbeitsgericht. Darauf folgt eine Güteverhandlung, in der das Gericht versucht, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Führt dies nicht zum Erfolg, folgt die Hauptverhandlung.

Kontaktieren Sie uns – wir begleiten sie durch den gesamten Prozess!

Weitere Informationen zur Kündigungsschutzklage und gerichtlichen Verfahren finden Sie hier!

Aufhebungsvertrag: Was Sie als Arbeitnehmer wissen sollten

Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorgelegt? Dieser Vertrag bietet eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne gesetzliche Kündigungsfristen. Doch es gibt wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten.

Ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden, da mündliche oder per E-Mail getroffene Vereinbarungen nicht rechtsgültig sind. Achten Sie darauf, dass alle relevanten Themen wie Abfindung, Freistellung, Kündigungsfristen, Arbeitszeugnis und Restansprüche klar geregelt werden.

Oft wird im Aufhebungsvertrag eine Abfindung angeboten, die den Verlust des Arbeitsplatzes abmildern soll. Darauf gibt es in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch und die Höhe muss verhandelt werden.

Seien Sie sich auch bewusst, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen kann.

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie sich Zeit, den Vertrag gründlich zu prüfen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, um sicherzustellen, dass Sie keine finanziellen Nachteile erleiden.

Wichtige Informationen zum Aufhebungsvertrag im Überblick!

Abfindung: Faire Verhandlungen führen

Wenn Sie von einer Kündigung betroffen sind, können Sie in vielen Fällen eine Abfindung aushandeln. Diese kann eine wichtige Entschädigung sein und bietet Ihnen finanzielle Sicherheit für den Übergang.

Abfindungen können bei Sozialplänen, Aufhebungsverträgen, Kündigungsschutzklagen oder gerichtlichen Vergleichen vereinbart werden, sind in vielen Fällen jedoch nicht gesetzlich garantiert. Die Faustformel für die Berechnung liegt oft bei 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Sozialversicherungsfreiheit besteht, wenn die Abfindung als Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust gezahlt wird, während „verdeckte Vergütungen“ beitragspflichtig sind.

Abfindung: Anspruch, Berechnung und rechtliche Hintergründe verständlich erklärt.

Arbeitsrecht für Betriebsräte

  • Wie können wir die Rechte der Arbeitnehmer bei einer geplanten Betriebsänderung schützen?
  • Was müssen wir bei der Durchführung von Kündigungen beachten?
  • Was tun, wenn der Arbeitgeber gegen bestehende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen verstößt?
  • Was sind die rechtlichen Anforderungen bei der Einführung von Digitalisierungsmaßnahmen und Homeoffice?
  • Welche Schritte sollten wir unternehmen, wenn der Arbeitgeber unangemessene Arbeitsbedingungen schafft?
  • Welche Rechte haben Betriebsräte bei einer Umstrukturierung des Unternehmens oder einer Fusion?
  • Was müssen wir tun, um die Mitbestimmung bei Personalentscheidungen sicherzustellen?

Sie haben rechtliche Fragen als Betriebsrat? Wir helfen Ihnen, als Repräsentant der Belegschaft die Rechte der Arbeitnehmer zu wahren und Ihre Mitbestimmungsrechte zu stärken. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!

Beratung und Unterstützung bei Betriebsratswahlen

Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Aspekten der Betriebsratswahl, um die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer zu wahren und die Wahl ordnungsgemäß durchzuführen.

Mitbestimmungsrechte und Betriebsvereinbarungen

Wir unterstützen Betriebsräte bei der Wahrnehmung ihrer Mitbestimmungsrechte von den allgemeinen Aufgaben, z.B. soziale Angelegenheiten gemäß §§ 87 ff Betriebsverfassungsgesetz, bis hin zu den abgestuften Beteiligungsrechten, z.B. Beratungsrechte gemäß § 102 Betriebsverfassungsgesetz. Auch bei Einstellungen oder Versetzungen, die ohne Ihre Zustimmung durchgeführt wurden, beraten wir Sie.

Außerdem begleiten wir Sie bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen. Unsere Expertise hilft Ihnen, die Interessen der Arbeitnehmer durchzusetzen. Wir beraten Sie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Interessenausgleich und Sozialplan

Wir bieten Ihnen fundierte rechtliche Unterstützung bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen im Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsänderung (gilt auch für größeren Personalabbau).

Schulungen und Workshops für Betriebsräte

Damit Sie als Repräsentant der Belegschaft Ihre Rechte als Betriebsrat kennen, bieten wir Ihnen regelmäßig Schulungen und Workshops an. Diese vermitteln Ihnen praxisnah arbeitsrechtliche Kenntnisse und helfen, Ihre Aufgaben rechtssicher wahrzunehmen.

Arbeitsrecht für Gewerkschaften

  • Wie können wir die Tarifverträge durchsetzen und sicherstellen, dass der Arbeitgeber sie einhält?
  • Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, um gegen Lohndumping und unfaire Arbeitsbedingungen vorzugehen?
  • Wie können wir eine betriebliche Altersvorsorge oder Sozialleistungen für die Mitarbeiter sicherstellen?
  • Welche Rechte haben Arbeitnehmer im Hinblick auf Arbeitszeitregelungen und Überstundenvergütung?
  • Welche Schritte sollten wir unternehmen, wenn der Arbeitgeber gegen Arbeitsschutzgesetze verstößt oder unsichere Arbeitsbedingungen schafft?
  • Welche rechtlichen Maßnahmen sind sinnvoll, um das Mitspracherecht der Gewerkschaft bei der Einführung von neuen Technologien oder Digitalisierungsprozessen zu stärken?

Wir sind Berater von Gewerkschaften und Verbänden. Sie können sich auf unsere juristische Expertise verlassen, wenn es darum geht, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vertreten und die Rechte Ihrer Mitglieder zu wahren.

Beratung und Unterstützung bei Tarifvertragsverhandlungen

Der Tarifvertrag ist das wichtigste Instrument der zur Gestaltung der kollektiven Arbeitsbedingungen. Egal ob Tarifbindung, Tariflohnerhöhung, übertarifliche Zulagen, Verdienstsicherungsklauseln, Effektivklausel oder Tarifautonomie. Wir setzen Ihre Forderungen effektiv durch und sorgen für die Einhaltung der Tarifverträge. Unser Ziel ist, Ihre Interessen zu stärken und faire Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Streikrecht

Wir beraten Sie zu allen relevanten Fragen des Streikrechts – von den Voraussetzungen (Friedenspflicht, tariflich regelbares Ziel, Verhältnismäßigkeit) bis zur Durchführung.
Auch im Anschluss an einen Streik, bei Verletzung der tariflichen Friedenspflicht, beraten wir zu möglichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.

Wir begleiten Sie bei der Planung und Durchführung von Streikmaßnahmen und sorgen dafür, dass diese rechtssicher sind.

Gerichtliche Auseinandersetzungen und Vereinsrecht

Sollte es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht. Auch bei vereinsrechtlichen Fragestellungen bieten wir Ihnen rechtliche Expertise, etwa zur Gestaltung von Satzungen oder zur rechtssicheren Durchführung von Versammlungen.

Unsere Leistungen

Bundesweite Beratung und Begleitung in Rechtsangelegenheiten – digital oder vor Ort:

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Wir beraten und vertreten Sie in allen Aspekten zum Arbeitsrecht; vom Arbeitsvertrag bis zur Kündigung.
  • Führungskräfte: Für Führungskraft bestehen besondere Herausforderungen aufgrund der mit diesen Positionen verbunden Aufgaben, Risiken (Haftung) und Verantwortungen (z.B. Personalverantwortung). Wir bieten Ihnen bestmögliche Lösungen.
  • Betriebsrat: Wir kennen die Rechte und Pflichten des Betriebsrats und unterstützen die Arbeitnehmervertreter bei ihrer Arbeit. Gemeinsam erarbeiten wir interessengerechte Betriebsvereinbarungen.
  • Gewerkschaften: Unsere Kanzlei bietet Gewerkschaften umfassende Rechtsberatung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Tarifverhandlungen. Wir unterstützen bei der Gestaltung von Tarifverträgen, beim Kündigungsschutz und bei der Wahrung der Interessen der Mitglieder.

Schulungen:

Gerne bieten wir Mitarbeitern, Betriebsräten oder Gewerkschaften Schulungen In-House oder in unserer Kanzlei an.

Kontaktieren Sie uns gerne!