Ungleichheit bei der Bezahlung:
Strategien für Frauen zur Durchsetzung gerechter Löhne

Obwohl sich die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern in den letzten Jahren verringert hat, ist „Equal Pay“, also gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit, immer noch eine Herausforderung. Trotz der Fortschritte verdienen Frauen in vielen Branchen und Berufen noch nicht so viel wie ihre männlichen Kollegen, selbst bei vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung.

Gehaltsdiskriminierung –  Entgeltungleichheit

Ist das schon Gehaltsdiskriminierung?

Gehaltsdiskriminierung liegt vor, wenn Frauen für dieselbe Arbeit oder für als gleichwertig angesehene Arbeit weniger bezahlt werden als Männer. Ein wichtiger Schritt zur Aufdeckung von Ungleichheiten ist die Forderung nach Transparenz der Gehaltsstrukturen im Unternehmen. Informationen über die Vergütungskriterien und Gehaltsbandbreiten für ähnliche Positionen sind entscheidend, um mögliche Diskrepanzen zu identifizieren.

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Was gilt dabei rechtlich?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Arbeitnehmerinnen vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, einschließlich der Entgeltungleichheit. Ergänzend dazu unterstützt das Entgelttransparenzgesetz Arbeitnehmerinnen dabei, Informationen über Gehaltsstrukturen zu erhalten und so besser Lohnungleichheiten erkennen zu können. Diese Gesetze ermöglichen es betroffenen Arbeitnehmerinnen, bei Verdacht auf Diskriminierung aktiv zu werden.

Wie kann eine effektive Verhandlungsstrategie aussehen?

Eine gute Verhandlungstaktik ist dabei entscheidend. Bereiten Sie sich gründlich auf Gehaltsverhandlungen vor, indem Sie sich über branchenübliche Gehälter informieren und Ihre beruflichen Leistungen und Erfolge klar darlegen. Nutzen Sie stichhaltige Daten und Fakten, die Ihre Forderungen nach einem gerechten Gehalt untermauern.

Und wenn das nicht hilft?

Falls Verhandlungen keine zufriedenstellende Lösung bieten, können rechtliche Schritte notwendig werden. Beschwerden können intern über den Betriebsrat eingereicht oder direkt bei der zuständigen Aufsichtsbehörde vorgebracht werden.

In Fällen, in denen interne Beschwerdewege ausgeschöpft sind oder nicht zum Ziel führen, steht der Weg zu den Arbeitsgerichten offen. Dort können Sie Ansprüche auf Unterlassung, Nachzahlung oder Schadensersatz geltend machen.

Die Erreichung von „Equal Pay“ ist eine Herausforderung, die fortwährende Aufmerksamkeit und aktive Maßnahmen erfordert.

Gerne berate ich Sie dazu!