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Beratung von NGO's / Vereinsrecht und Verbandsrecht

Gemeinsam stark: Ihre Rechtsberatung im Vereins- und Verbandsrecht –
Klare Wege, kluge Lösungen.

Ob überregionaler Dachverband, Berufsverband oder kleiner Verein – gerne stehen wir Ihnen mit unseren umfassenden Kenntnissen im Vereins- und Verbandsrecht zur Seite.

Mit unserer langjährigen Erfahrung in Führungspositionen für große Verbände und Interessenvertretungen, bieten wir Ihnen eine umfassende Kompetenz im Bereich Vereins- und Verbandsrecht.

Unsere Leistungen bei der Beratung von NGO's und

insbesondere im Vereins- und Verbandsrecht

Strategische und organisatorische Beratung

von NGO's und Geschäftsführung auf Zeit 

  • Strategische Verbandsführung:
    • Entwicklung und Umsetzung langfristiger strategischer Ziele für Verbände und Interessenvertretungen.
  • Interimsgeschäftsführung:
    • Wir bieten zeitlich begrenzte, maßgeschneiderte Führungsunterstützung, um Herausforderungen zu meistern. Vom Krisenmanagement über Restrukturierung bis hin zur strategischen Neuausrichtung – wir stehen Ihnen als erfahrene Führungskräfte auf Zeit zur Seite, um Ihrer Organisation langfristigen Erfolg zu sichern.
  • Verbandsorgane und -strukturen:
    • Gestaltung und Optimierung von Verbandsstrukturen und -organen.
    • Sicherstellung einer reibungslosen Zusammenarbeit zwischen Vorstand, Geschäftsführung und Mitgliederversammlung.
  • Abberufung | Angestelltenverhältnis: Wir beraten Sie bei allen abreitsrechtlichen Fragen rund ums Haupt- und Ehrenamt.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstanfrage.

Rechtsberatung zum Vereinsrecht

und Gemeinnützigkeitsrecht

Zum traditionellen Vereinswesen in Deutschland gehören unzählige Freizeit-, Sozial-, Kultur- und Sportvereine aber auch große Interessenvertretungen mit Einfluss auf politische und gesellschaftliche Entscheidungen.

Unabhängig vom Vereinstyps, muss jeder Verein ein Gründungsverfahren durchlaufen und sich eine Satzung geben, um seine Ausrichtung und das Miteinander der Mitglieder zu regeln. Als Rechtsanwälte für Vereinsrecht unterstützen wir Sie sowohl in der Gründungsphase, bei der laufenden Vereinstätigkeit, bis hin zur Auflösung oder Verschmelzung von Organisationen. Neben den Anforderungen im Vereinsrecht beraten wir Sie auch gerne zu Fragen des Gemeinnützigkeitsrecht.

  • Rechtsberatung und Compliance:
    • Umfassende rechtliche Beratung zum Vereins- und Verbandsrecht, insbesondere im Hinblick auf die Gründung eines Vereins, Satzungsfragen, Vereinsregisterangelegenheiten, Haftungsfragen sowie Compliance. 
  • Gemeinnützigkeitsrecht:
    • Rechtliche Beratung zu allen Fragen rund um das Gemeinnützigkeitsrecht – Beratung von der Satzungsgestaltung bis zur gemeinnützigen Geschäftsführung.

 

Vereinsrecht – Rechtliche Beratung für Vereine, Vorstände und Mitglieder

Vereinsgründung

Die Gründung eines Vereins erfordert mehrere Schritte. Neben der Erstellung der Satzung gehören dazu die Gründungsversammlung und – falls gewünscht – die Eintragung ins Vereinsregister. Dabei gilt es neben den formellen, gerade bei der Erstellung der Satzung, auch bestimmte rechtliche Anforderungen einzuhalten. Gerne unterstützen und begleiten wir Sie in der Gründungsphase Ihres Vereins.

Eintragungen und Änderungen im Vereinsregister

Soll ein eingetragener Verein (e.V.) gegründet werden, so ist dieser vom Vorstand beim Vereinsregister anzumelden. Neben der Gründung sind aber auch Änderungen des Vorstands, die Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins inklusive der bestellten Liquidatoren beim Vereinsregister anzumelden. Wie dieses Verfahren abläuft und welche Formalien dabei zu beachten sind, dazu beraten wir Sie gerne

Satzungsgestaltung, Satzungsänderung, Satzungsneufassung

Erst einmal ist festzuhalten, dass Sie bei der Erstellung der Satzung für einen Verein oder einen Verband ein Stück weit selbst entscheiden können, was darin geregelt wird. Diese sogenannte Satzungsautonomie ist in Art. 9 Abs. 1 des Grundgesetzes geregelt und gibt Ihnen das Recht, eigene Angelegenheiten selbst zu regeln beziehungsweise sich selbst zu verwalten.

Darüber hinaus gibt es aber auch Dinge, die zwingend in jede Satzung gehören (sog. Mussvorschriften). Dazu gehört eine Regelung zum Zweck des Vereins, seinen Namen, seinen Sitz sowie der Hinweis, dass er in das Vereinsregister eingetragen werden soll. Daneben gibt es noch Punkte, die nicht in die Satzung müssen, aber in der Satzung erscheinen sollten (sog. Sollvorschriften). Dazu gehören Regelungen zum Eintritt und Austritt der Mitglieder, ob und in welcher Höhe Beiträge zu zahlen sind, außerdem sollte geklärt sein, wie sich der Vorstand zusammensetzt, eine Regelung darüber unter welchen Voraussetzungen die Mitgliederversammlungen einzuberufen sind, sowie über die Form der Einberufung und über die Beurkundung der gefassten Beschlüsse. 

Und wenn trotzdem etwas fehlt?

Manchmal gibt es Fälle, in denen Vereine, trotz fehlender Vorschriften in der Satzung in das Vereinsregister eingetragen werden. Und jetzt?

Auch hier kommt es darauf an, welche Vorschrift fehlt. Handelt es dabei um eine sog. Mussvorschrift, dann wird der Rechtspfleger in der Regel die Eintragung wieder löschen. Handelt es sich aber nur um eine Sollvorschrift, so ändert sich an der Eintragung nichts – sie bleibt bestehen. Möglich ist in diesem Fall ein Hinweis an den Verein, die Satzung bei nächster Gelegenheit entsprechend zu ergänzen.

Insgesamt sollte man darauf achten, dass die Satzung auf der einen Seite nicht überladen ist – dies kann die Arbeit im Verein lähmen. Auf der anderen Seite sollten aber sämtliche – für den Verein und seine Arbeit wichtigen Punkte – geklärt sein. Dies kann Konflikten vorbeugen und führt insgesamt zu Rechtssicherheit und Transparenz.

Gerne beraten wir Sie hierzu und zu allen Fragen rund um Ihre Satzung.

Unterstützung bei der Mitgliederversammlung

Auch innerhalb eines Vereins oder Verbands kann es zu widerstreitenden Interessen kommen. Dies gilt neben Wahl- oder Abstimmungsverfahren vor allem auch für den Ausschluss von Mitgliedern oder Entscheidungen zur strategischen Ausrichtung und Weiterentwicklung Ihrer Organisation, wie zum Beispiel die Fusion mit einem anderen Verband. Gerne stehen wir Ihnen während einer Vorstands- oder Mitgliederversammlung beratend zur Seite und begleiten Sie im Rahmen der Vor- und Nachbereitung von Sitzungen. 

Virtuelle Mitgliederversammlung 

Digitale und vor allem hybride – also sowohl digital als auch in Präsenz – durchgeführte Mitgliederversammlungen werden bei Vereinen immer beliebter. Damit eine solche Veranstaltung rechtskonform durchgeführt wird, gilt es einige Besonderheiten zu beachten.

Wichtig ist, dass die Satzung die Möglichkeit zur Durchführung einer digitalen Mitgliederversammlung ausdrücklich vorsieht. Ist das nicht der Fall, ist eine Anpassung durch Satzungsänderung erforderlich.

Außerdem muss für alle  Teilnehmenden die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, um digital teilzunehmen, das heißt, jeder sollte über entsprechende Programme verfügen. Das bedeutet auch, dass die virtuelle Veranstaltung datenschutzkonform ist, also den Voraussetzungen der DSGVO entspricht – hier empfiehlt sich unter Umständen die Rücksprache mit einem Datenschutzexperten. 

Neben der Durchführung muss auch die Einladung zu einer virtuellen Mitgliederversammlung den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Dies ist vor allem deshalb wichtig, damit nicht die auf der Versammlung getroffenen Beschlüsse später angefochten werden können. Das beinhaltet vor allem, dass in der Einladung auch auf die Möglichkeit zur digitalen Teilnahme für sämtliche Mitglieder hingewiesen wird und dass die jeweiligen Zugangsdaten korrekt und vollständig an alle übermittelt werden.

Anerkennung als gemeinnütziger Verein

Die Anerkennung als gemeinnützige Organisation bietet vor allem steuerliche Vorteile (Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer) aber auch die Berechtigung zur Entgegennahme steuerlich abzugsfähiger Spenden.

Zu den Vor- aber auch Nachteilen einer Anerkennung, zu Fragen rund um das Verfahren zur Anerkennung und zur entsprechenden Gestaltung Ihrer Satzung beraten wir Sie gerne.

Fragen zum Gemeinnützigkeitsrecht

Ist Ihre Organisation einmal als gemeinnützig anerkannt, stellt sich die Frage, welche Voraussetzung Sie erfüllen muss, um diesen Status zu erhalten. Neben einer entsprechenden Satzung, die klar erkennen lässt, dass Ihr Verein gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (AO) verfolgt, kommt es dabei auch auf die tatsächliche Geschäftsführung Ihrer Organisation an. Auch diese muss den Vorgaben nach dem Gemeinnützigkeitsrecht im Rahmen der Abgabenordnung entsprechen, das heißt, sie muss unmittelbar und ausschließlich auf Erfüllung der eigenen gemeinnützigen Zwecke gerichtet sein. Fehler dabei können im Einzelfall zur Aberkennung führen.

Vereinsordnungen aufstellen wie z. B. eine Beitrags-, Wahl- und Geschäftsordnung

Zur Regelung des inneren Vereinslebens bietet sich eine Vereinsordnung, wie zum Beispiel der Erlass einer Geschäftsordnung an. Sie ist für die betreffenden Mitglieder ebenso bindend, wie die Vereinssatzung selbst. Im Gegensatz zur Vereinssatzung können aber darin nur Entscheidungen zu solchen Umständen getroffen werden, die nicht den zwingenden Regelungsbereich der Satzung betreffen. Die Regelungen beschränken sich damit auf Erläuterungen, die nähere Ausgestaltung und die Durchführung der in der Satzung festgelegten Vorgaben. 

Vorteil von Vereinsordnungen:

Durch diese Regelungen lassen sich leicht bestimmte Sachverhalte neben der Satzung konkretisieren und damit transparent regeln.

Ein weiterer Vorteil ist, dass sie sich im Gegensatz zu Satzungsänderungen schnell und unkompliziert ändern und anpassen lassen; auch ohne eine aufwendige Eintragung in das Vereinsregister.

Haftungsfragen – Haftung des Vereins

Grundsätzlich haftet der Verein: Jeder eingetragene Verein haftet für alle Handlungen im Verhältnis gegenüber Dritten, die seine Organe in Ausübung ihrer Vereinsgeschäfte tätigen.

Wann haftet der Vorstand?

Es kann im Einzelfall auch zur Haftung des Vorstands kommen. Der Vorstand haftet immer dann, wenn er fahrlässig oder vorsätzlich Schaden anrichtet, oder Schaden durch Unterlassen entsteht.

Jedes Vorstandsmitglied unterliegt also einer gewissen Sorgfaltspflicht bei der Ausübung seiner Tätigkeit. Ob dagegen verstoßen wurde, muss immer unter Abwägung der Umstände des Einzelfalls entschieden werden.

Auflösung eines Vereins oder Verbands

Die Auflösung eines Vereins kann sich aufgrund unterschiedlicher Tatsachen ergeben. Möglich ist ein entsprechender Beschluss der Mitgliederversammlung, der Wegfall sämtlicher Mitglieder oder durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. In jedem Fall muss dann der Vorstand beziehungsweise die Liquidatoren dafür sorgen, dass die Organisation ordnungsgemäß abgewickelt wird. Fällt das Vermögen dabei nicht an den Staat, so muss ein Liquidatonsverfahren (Abwicklung) eingeleitet werden. Neben einer entsprechenden Eintragung in das Vereinsregister muss dabei in der Regel auch das Sperrjahr abgewartet werden, ehe das Vereinsvermögen an die Berechtigten verteilt werden darf.

Fusion von Vereinen oder Verbänden

Häufig stehen Vereine oder Verbände vor der Herausforderung, nicht genügend ehrenamtliche Mitarbeiter zur Besetzung der Positionen im Vorstand zu finden. Hier könnte ein Zusammenschluss mit einer anderen Organisation sinnvoll sein. Ein weiteres Argument kann die Steigerung der „Schlagkraft“ als Interessenvertretung insbesondere gegenüber Politik und Öffentlichkeit sein, die durch einen Zusammenschluss von zwei Organisationen deutlich gesteigert wird.

Das Verfahren zur Verschmelzung ist auf unterschiedliche Art und Weise möglich. Eine davon ist die Auflösung des einen Vereins verknüpft mit dem Übertritt der Mitglieder zum aufnehmenden Verein. Voraussetzung für eine Fusion ist aber in jedem Fall, dass die Vorschriften der jeweiligen Satzungen dem nicht entgegenstehen.

Gerne beraten wir Sie zum „ob“ und „wie“ der Verschmelzung Ihrer Organisation.

Qualifizierte Rechtsberatung von Verbänden – von einer großen Interessenvertretung bis hin zum Berufsverband

Rein rechtlich unterscheidet sich ein Verband nicht von einem Verein. Jeder Verband ist ein Verein. Als Verband wird in der Regel ein Verein bezeichnet, dessen Mitglieder ausschließlich oder zumindest weit überwiegend juristische – also keine natürlichen – Personen sind. Da dies häufige größere Zusammenschlüsse sind, stellen sich damit auch Fragen, die über die „klassischen“ Vereinsfragen hinausgehen.

Meist haben solche Organisationen hauptamtliche Mitarbeiter. Auch daraus können weitere rechtliche Fragen entstehen; zum Beispiel wie hoch das Gehalt eines hauptamtlichen Geschäftsführers sein darf, um noch angemessen und damit nicht schädlich für den Status der Gemeinnützigkeit zu sein. Ein weiteres Thema für große Organisationen sind Fragen der Mitgliedergewinnung oder die Erhöhung der Reichweite gegenüber Politik und Öffentlichkeit im Rahmen der Arbeit als Interessenvertreter. Maßnahmen dazu können Kooperationen zu bestimmten Themenbereichen oder ein Zusammenschluss von Organisationen sein.  

Auch für Berufsverbände gibt es nicht nur bei der Gestaltung der Satzung, sondern auch beim Thema „Steuern“ Besonderheiten zu beachten.

Aufgrund unserer beruflichen Erfahrung als langjährige Geschäftsführer von großen Verbändenberaten wir Sie nicht nur zu Rechtsfragen, sondern auch zur strategischen Ausrichtung Ihrer Organisation.

Networking und Interessenvertretung

  • Interessenvertretung:
    • Erfolgreiche Interessenvertretung gegenüber politischen Entscheidungsträgern und anderen Stakeholdern.
  • Verbandslobbying:
    • Aufbau und Umsetzung von effektiven Lobbying-Strategien zur Durchsetzung von Verbandsinteressen.
  • Kooperationen und Netzwerke:
    • Initiierung und Pflege von Kooperationen mit anderen Verbänden, Organisationen und Unternehmen.

Krisenmanagement, Auflösung,

Liquidation und Umstrukturierung

  •  Krisenmanagement:
    • Unterstützung bei der proaktiven Bewältigung von Verbandskrisen.
  • Auflösung/Liquidation und Umstrukturierung:
    • Begleitung bei Liquidation, Fusionen und Umstrukturierungen unter Berücksichtigung rechtlicher Anforderungen.

Durch unsere praxisorientierte Herangehensweise verbinden wir fundiertes juristisches Know-how mit der praktischen Erfahrung aus unserer Geschäftsführertätigkeit. Dies ermöglicht eine zielgerichtete und effiziente Beratung, um Ihre Verbands- oder Vereinsziele bestmöglich zu unterstützen und langfristigen Erfolg zu gewährleisten.

 

Kontakt

Gottschalk | Dr. Wetzel Rechtsanwälte
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