Wettbewerbsverbot im Arbeitsverhältnis

Ein Wettbewerbsverbot ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die den Arbeitnehmer daran hindern soll, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Konkurrenz zu seinem ehemaligen Arbeitgeber zu treten. In der Praxis wird ein solches Verbot häufig verwendet, um zu verhindern, dass ein Arbeitnehmer seine während der Beschäftigung erworbenen Kenntnisse und Kontakte in einem Konkurrenzunternehmen einsetzt. Ein gesetzliches Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht jedoch grundsätzlich nicht.

Wettbewerbsverbot: Rechte, Pflichten und rechtliche Grenzen für Arbeitnehmer

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Kein gesetzliches Wettbewerbsverbot

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht kein gesetzliches Wettbewerbsverbot, wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 19. Mai 1998 entschieden hat. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann jedoch gemäß § 110 GewO und §§ 74 ff. HGB zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot – Voraussetzungen und Karenzentschädigung

Ein solches setzt voraus, dass es während des Arbeitsverhältnisses schriftlich vereinbart wird, zum Beispiel im Rahmen eines Aufhebungsvertrages. Außerdem muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Karenzentschädigung zahlen, die mindestens 50 % des letzten Gehalts beträgt. Diese Karenzentschädigung dient als Ausgleich dafür, dass der Arbeitnehmer durch das Wettbewerbsverbot in seiner beruflichen Tätigkeit eingeschränkt wird.