Ein Aufhebungsvertrag ist eine unkomplizierte Lösung, um ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Dies gilt vor allem, weil so ein Kündigungsschutzverfahren vermieden werden kann. Risiken beim Aufhebungsvertrag gibt es jedoch auch. Vor allem sollte berücksichtigt werden, dass mit der Unterzeichnung weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen verbunden sind.

Kein Kündigungsschutz und endgültige Bindung

Mit Abschluss eines Aufhebungsvertrags entfällt die Möglichkeit, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtlich überprüfen zu lassen. Während eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden kann, ist dies bei einem einvernehmlichen Vertrag in der Regel ausgeschlossen. Die Entscheidung ist daher meist endgültig und kann nur unter sehr engen Voraussetzungen wieder rückgängig gemacht werden.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Ein besonders bedeutsamer Punkt betrifft den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wer aktiv an der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mitwirkt, riskiert eine Sperrzeit. In dieser Phase erhält der Betroffene keine staatlichen Leistungen, zudem verkürzt sich die Gesamtdauer des Anspruchs. Ob eine Sperrzeit vermieden werden kann, hängt davon ab, ob ein wichtiger Grund für den Abschluss des Vertrags vorlag, etwa eine konkret drohende Kündigung durch den Arbeitgeber.

Steuerliche Auswirkungen der Abfindung

Abfindungen stellen grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn dar und unterliegen der Einkommensteuer. Eine vollständige Steuerfreiheit besteht nicht. Allerdings kann in bestimmten Fällen eine steuerliche Begünstigung greifen, insbesondere die sogenannte Fünftelregelung nach § 34 EStG. Die setzt voraus, dass es sich um eine außerordentliche Einkunft handelt und die Zahlung in einem Veranlagungszeitraum geballt zufließt. Ziel der Regelung ist es, die Progressionswirkung abzumildern, indem die Abfindung rechnerisch so behandelt wird, als würde sie auf fünf Jahre verteilt. Wird die Abfindung jedoch ungünstig gestaltet, zum Beispiel durch zusätzliche hohe Einkünfte im selben Jahr, kann die Anwendung der Fünftelregelung entfallen oder wirtschaftlich wirkungslos sein. In solchen Fällen kann die Steuerbelastung deutlich höher ausfallen.

Verlust bestehender Ansprüche

Viele Aufhebungsverträge enthalten Klauseln, die sämtliche gegenseitigen Ansprüche als erledigt erklären. Dies kann dazu führen, dass auch solche Forderungen untergehen, an die im Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht gedacht wurde. Insbesondere variable Vergütungen, Überstunden oder Bonusansprüche können betroffen sein, wenn sie nicht ausdrücklich ausgenommen werden.

Drucksituation

In der Praxis werden Aufhebungsverträge häufig in Situationen angeboten, die für Arbeitnehmer belastend sind. Zwar ist ein gewisser Verhandlungsdruck rechtlich zulässig, dennoch darf die Entscheidungsfreiheit dadurch nicht eingeschränkt werden. Wird etwa eine unhaltbare Kündigung angedroht oder eine besondere Drucksituation ausgenutzt, kann das den Vertrag angreifbar machen. Allerdings sind die Voraussetzungen dafür hoch und vom Arbeitnehmer zu belegen. Deshalb sollten Betroffenen sich nicht auf eine spätere Korrektur verlassen.

Kein gesetzliches Widerrufsrecht

Ein weiterer wichtiger Unterschied zu vielen anderen Verträgen besteht darin, dass es kein allgemeines Widerrufsrecht gibt. Nach der Unterzeichnung ist der Aufhebungsvertrag grundsätzlich bindend. Eine nachträgliche Änderung oder Aufhebung ist nur möglich, wenn beide Seiten zustimmen oder besondere rechtliche Gründe vorliegen. Ein Aufhebungsvertrag kann also eine sinnvolle Lösung sein, wenn beide Seiten klare Vorstellungen haben und die Rahmenbedingungen sorgfältig gestaltet werden. Gleichzeitig birgt er Risiken, insbesondere im Hinblick auf den Verlust von Ansprüchen, sozialversicherungsrechtliche Nachteile und steuerliche Belastungen. Vor einer Unterschrift sollte daher stets eine rechtliche Prüfung erfolgen.

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