Zeugnis – Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Der Arbeitnehmer hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (§ 109 GewO). Dieses Zeugnis muss auf Verlangen des Arbeitnehmers neben Art und Dauer der Tätigkeit (sog. einfaches Zeugnis) auch eine Beurteilung über Führung und Leistung enthalten (sog. qualifiziertes Zeugnis).

Arbeitsrechtliche Vorgaben und wichtige Inhalte eines Arbeitszeugnisses

Anforderungen an das Arbeitszeugnis:

Das Zeugnis unterliegt verschiedenen rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen, die sicherstellen, dass es sowohl wahrheitsgemäß als auch wohlwollend formuliert ist:

  • Wahrheitspflicht: Das Arbeitszeugnis muss den Tatsachen entsprechen. Der Arbeitgeber darf keine falschen Angaben machen, die entweder die Leistung oder das Verhalten des Arbeitnehmers übermäßig positiv oder negativ darstellen.
  • Wohlwollend: Trotz der Wahrheitspflicht darf das Zeugnis das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren. Negative Aspekte dürfen nur dann aufgeführt werden, wenn sie für eine wahrheitsgemäße Beurteilung unverzichtbar sind.
  • Klarheit und Verständlichkeit: Was Zeugnis muss klar und ohne versteckte Botschaften oder sogenannte „Geheimcodes“ formuliert sein. Subtile Formulierungen, die negativ interpretiert werden können, sind unzulässig.
  • Form: Das Zeugnis muss schriftlich und auf Firmenbriefpapier ausgestellt werden. Es darf keine Korrekturen, Streichungen oder handschriftlichen Ergänzungen enthalten. Eine elektronische Form (z. B. per E-Mail) ist nicht zulässig.

Bestandteile eines qualifizierten Zeugnisses

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält folgende Punkte:

  • Einleitung: Name, Position und Dauer des Arbeitsverhältnisses. Kurzbeschreibung der Tätigkeiten des Arbeitnehmers.
  • Tätigkeitsbeschreibung: Präzise und vollständige Auflistung der Aufgaben und Kompetenzen.
  • Leistungsbeurteilung: Bewertung der Arbeitsqualität, Arbeitsweise, Belastbarkeit, Eigeninitiative und Zielerreichung.
  • Verhaltensbeurteilung: Einschätzung des Sozialverhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern.
  • Beendigungsgrund: Der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sofern dies gewünscht wird.
  • Schlussformel: Wohlwollende Verabschiedung mit Dank für die Zusammenarbeit und guten Wünschen für die Zukunft.
Beratung Anwaltskanzlei: Hände von zwei Personen, jeweils mit Kugelschreiber

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Arbeitszeugnis: Bedeutung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument im Geschäftsleben, da es potenziellen Arbeitgebern als Referenz für die Qualifikationen und das Verhalten des Arbeitnehmers dient. Falsche oder missverständliche Formulierungen können zu Streitigkeiten und rechtlichen Konsequenzen führen, weshalb Arbeitgeber bei der Erstellung sorgfältig vorgehen sollten. Arbeitnehmer haben das Recht, ein fehlerhaftes Zeugnis korrigieren zu lassen.

Zeugnissprache und Codierungen

Bei der Formulierung eines Zeugnisses ist zu beachten, dass sich insbesondere eine standardisierte Zeugnissprache entwickelt hat, die auf den ersten Blick positiv klingt, aber subtil bestimmte Bewertungen transportieren kann. Arbeitnehmer sollten daher das Zeugnis genau prüfen und sich im Zweifelsfall rechtlich beraten lassen.

Beispiel für Codierung:

  • „Er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden“ signalisiert eine unzureichende Leistung.
  • „Er führte die Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit aus“ entspricht der Note „sehr gut“.

Ein professionell formuliertes Arbeitszeugnis ist für beide Parteien von Vorteil: Es schützt den Arbeitgeber vor rechtlichen Auseinandersetzungen und unterstützt den Arbeitnehmer bei seiner beruflichen Weiterentwicklung.