Kündigungsschutzklage und gerichtliche Verfahren

Gerichtliche Verfahren im Arbeitsrecht sind oft unumgänglich, wenn Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht außergerichtlich gelöst werden können. Wir unterstützen Sie kompetent und zielorientiert in allen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten – von der Kündigungsschutzklage bis hin zu komplexen arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Ablauf, Erfolgsaussichten und rechtliche Grundlagen der Kündigungsschutzklage

Zuständigkeiten und Instanzen

Die Arbeitsgerichte sind die erste Instanz bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Hier können Arbeitnehmer zum Beispiel gegen Kündigungen, Abmahnungen oder Lohnrückstände klagen. Gegen das Urteil des Arbeitsgerichts kann Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden. In Ausnahmefällen, z.B. bei grundsätzlichen Rechtsfragen, entscheidet das Bundesarbeitsgericht in letzter Instanz.

Typische Verfahren im Arbeitsrecht

Eines der häufigsten Verfahren ist die Kündigungsschutzklage, mit der Arbeitnehmer die Rechtmäßigkeit einer Kündigung überprüfen lassen. Weitere gängige Verfahren sind Zahlungsklagen, mit denen Arbeitnehmer ausstehende Löhne oder andere finanzielle Ansprüche geltend machen.

Ablauf eines Verfahrens

Ein arbeitsrechtliches Verfahren beginnt mit der Einreichung einer Klage beim zuständigen Arbeitsgericht. Es folgt eine sogenannte Güteverhandlung, in der das Gericht versucht, die Parteien zu einer gütlichen Einigung zu bewegen. Gelingt dies nicht, findet eine Hauptverhandlung statt, in der Beweise erhoben und Zeugenaussagen gehört werden können.

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Besonderheiten im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht weist im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten einige Besonderheiten auf. So besteht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang, d.h. die Parteien können sich selbst vertreten. Erst in höheren Instanzen ist ein Anwalt erforderlich.

Ein weiterer Unterschied besteht in der Kostenregelung: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie den Prozess gewinnt.

Typische Themen in arbeitsrechtlichen Verfahren

Häufige Themen bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sind der besondere Kündigungsschutz, der zum Beispiel für Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder oder Schwangere gilt, sowie Auseinandersetzungen um Arbeitszeugnisse. Auch bei Betriebsübergängen, z.B. bei der Übernahme eines Unternehmens, kommt es häufig zu Unsicherheiten und Gerichtsverfahren, da die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer nicht immer klar geregelt sind.

Alternativen zur gerichtlichen Auseinandersetzung

Ein arbeitsrechtliches Gerichtsverfahren ist oft komplex, bietet aber klare Strukturen zur Durchsetzung von Rechten. Je nach Streitgegenstand können sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Wege zur Konfliktlösung beitragen. Neben einem gerichtlichen Verfahren sollte daher immer auch eine außergerichtliche Einigung in Betracht gezogen werden.

Exkurs: Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage ist eines der wichtigsten Instrumente im Arbeitsrecht, um sich gegen eine Kündigung zu wehren. Sie stellt eine Feststellungsklage nach § 256 ZPO dar, da der Arbeitnehmer das Bestehen des Arbeitsverhältnisses trotz der Kündigung festgestellt wissen will. Das erforderliche Feststellungsinteresse ist in der Regel gegeben. Zuständig für die Kündigungsschutzklage ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3b ArbGG das Arbeitsgericht

Form und Fristen

Will ein Arbeitnehmer die Unwirksamkeit einer Kündigung geltend machen, muss die Klage gegen eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung, die der Schriftform des § 623 BGB genügt, innerhalb von drei Wochen, nachdem die Kündigung zugegangen ist, erhoben werden (§ 4 S. 1 KSchG). Nach Ablauf dieser Frist tritt gemäß §§ 4 S. 1, 7, 13 Abs. 1 S. 2 KSchG eine Heilungswirkung ein. Dies bedeutet, dass mit Fristablauf alle Mängel der Kündigung – mit Ausnahme der Nichteinhaltung der Schriftform (§ 623 BGB) – als geheilt gelten.

Diese Heilungswirkung tritt unabhängig davon ein, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gemäß § 1 Abs. 1, § 23 KSchG grundsätzlich auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet.

Ziel der Kündigungsschutzklage

Ziel der Kündigungsschutzklage ist in erster Linie die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung und damit der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. In der Praxis zielt die Klage jedoch häufig auf eine Einigung mit dem Arbeitgeber ab, z. B. in Form eines Abfindungsvergleichs.

Bedeutung und Praxis

Die Kündigungsschutzklage ist eine der häufigsten Klagearten vor den Arbeitsgerichten. Sie dient dem Schutz vor willkürlichen Kündigungen und sichert den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Eine erfolgreiche Klage setzt fundierte Kenntnisse voraus.