Beratung von Vereinen, Verbänden und NGO’s – Vereinsrecht und Verbandsrecht
- Vereinsgründung
- Gemeinnützigkeitsrecht
- Satzung
- Wirtschaftlicher Verein
- Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- Mitgliedschaft
- Gremienarbeit (Vorstand, Beirat)
- Ausschluss/Abberufung
- Geschäftsführung
- Haftung
- Auflösung/Liquidation
- Zusammenlegung/Fusion
- Vereine / Verbände vor Gericht
- Sitzverlegung aus dem Ausland / ins Ausland
Rechtsanwältin Silke Gottschalk – Ihre Spezialistin zur rechtlichen Beratung von Vereinen und Verbänden in Neuss, Düsseldorf, bundesweit und auch im Ausland.
Aufgrund Ihrer eigenen Geschäftsführertätigkeit in einem großen Verband verfügt Frau Gottschalk neben vertieften Rechtskenntnissen auch über die persönliche und praktische Erfahrung von der Gründung und der Organisation von Vereinen und Verbänden bis hin zu deren Auflösung oder Zusammenlegung.
Vereins- und Verbandsrecht
- Sie wollen einen Verein gründen und brauchen dabei Unterstützung? Ist der e.V. die richtige Organisation für Ihren Zweck?
- Sie haben als Vorstand Post vom Gericht erhalten, weil ein Mitglied die Rechtswidrigkeit einer Wahl geltend macht?
- Sie wurden als Vorstand abberufen oder als Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen und wollen wissen, wie Sie dagegen vorgehen können? Oder Sie brauchen als Vorstand Informationen zum rechtssicheren Ausschluss eines Mitglieds?
- Sie wollen ihren Verband auflösen und wollen wissen, wie ein Liquidationsverfahren abläuft?
- Ihr Verein soll mit einer anderen Organisation zusammengelegt werden; sie wollen wissen, wie eine Fusion durchgeführt wird?
- Sie wollen als Mitglied Ihren Vorstand dazu bringen, eine Mitgliederversammlung einzuberufen, doch dieser weigert sich?
- Sie wollen Ihre Satzung überarbeiten lassen, da einige Regelungen nicht mehr aktuell sind, außerdem wollen sie wissen, wie das Verfahren dazu abläuft?
- Sie wollen wissen, was Sie beachten müssen, wenn Sie als Verein/Verband einen hauptamtlichen Geschäftsführer einstellen wollen?
- Sie wollen wissen, ob die Zahlung von Aufwandsentschädigungen/Vergütungen zulässig ist.
- Wollen Sie den Sitz Ihres Vereins ins Ausland verlegen oder einen ausländischen Verein in Deutschland eintragen lassen – egal ob aus Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Spanien, Großbritannien, USA oder einem anderen Land, wir beraten Sie gerne!
Anwaltliche Hilfe und Beratung bei der Vereinsgründung, Auflösung/Liquidation, Zusammenlegung von Vereinen, gerichtlichen Verfahren und zu allen Rechtsfragen die sich aus der täglichen Arbeit eines Vereins oder Verbandes ergibt.
Beratung zur Gründung eines Vereins oder Verbandes
Die Gründung eines Vereins oder Verbandes ist ein entscheidender Schritt, um gemeinsame Interessen auf einer rechtssicheren Basis zu verfolgen. Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung, um sicherzustellen, dass Ihr Verein von Anfang an rechtskonform aufgestellt wird.
Unsere Kanzlei hilft Ihnen bei der Definition des Vereinszwecks, der Formulierung der Satzung sowie der Wahl des Vorstands. Wir stellen sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und begleiten Sie durch den gesamten Gründungsprozess.
Mehr dazu lesen Sie unter Gründung eines Vereins oder Verbandes.
Vereinsregistereintragung
Um den Status eines eingetragenen Vereins (e.V.) zu erlangen, muss der Verein beim zuständigen Amtsgericht ins Vereinsregister eingetragen werden. Unsere Kanzlei übernimmt die rechtliche Prüfung und Vorbereitung der Unterlagen für die Eintragung, einschließlich der Satzung, des Gründungsprotokolls, der Teilnehmerliste und des Nachweises über die Einladung zur Gründungsversammlung. Wir kümmern uns um die notarielle Beglaubigung und reichen die erforderlichen Dokumente beim Amtsgericht ein. Nach der erfolgreichen Eintragung erhält der Verein den Zusatz „e.V.“, der Ihnen viele Vorteile bietet, insbesondere die Haftungsbeschränkung auf das Vereinsvermögen.
Die Eintragung ist mit Kosten verbunden, die je nach Bundesland zwischen 50 und 100 Euro liegen, zuzüglich der Notar- und Anwaltskosten. Wir stellen sicher, dass dieser Prozess reibungslos abläuft.
Weitere Informationen zur Eintragung ins Vereinsregister finden Sie hier.
Der nicht eingetragene Verein
Ein nicht eingetragener Verein bietet mehr Flexibilität und ist schneller zu gründen. So sind dafür nur zwei Personen erforderlich, eine Eintragung in das Vereinsregister ist nicht nötig, was ebenfalls Zeit und Kosten spart.
Allerdings gibt es auch Nachteile wie die persönliche Haftung der handelnden Personen. Auch die Fördermöglichkeiten sind stark eingeschränkt, da viele Geldgeber eingetragene Vereine bevorzugen. Diese Vereinsform kann für kleinere Initiativen oder Vereine in der Gründungsphase sinnvoll sein.
Wir helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen und begleiten Sie in allen rechtlichen Fragen.
Beratung zur Gemeinnützigkeit Ihres Vereins
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit bietet Vereinen zahlreiche Vorteile. Der Verein wird für Förderer und Spender attraktiver. Wir beraten Sie, wie Sie die Gemeinnützigkeit für Ihren Verein erlangen wollen und unterstützen Sie bei der Erstellung einer Satzung. Dazu gehören Definition des gemeinnützigen Zwecks, Regelungen zur Mittelverwendung und Vermögensbindung.
Wir unterstützen Sie dabei, die tatsächliche Geschäftsführung so zu gestalten, dass die Gemeinnützigkeit dauerhaft erhalten bleibt. Mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihr Verein alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt und langfristig von den Vorteilen der Gemeinnützigkeit profitiert.
Satzung
Wir beraten und unterstützen Sie umfassend bei der Erstellung oder Überarbeitung Ihrer Vereinssatzung.
Dabei stellen wir sicher, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Mussvorschriften, wie Vereinszweck, Name, Sitz und Eintragung ins Vereinsregister, korrekt aufgenommen werden. Auch bei der Aufnahme von Sollvorschriften, etwa zu Mitgliedschaft, Beiträgen oder der Organisation von Mitgliederversammlungen, stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Mit unserer Erfahrung im Vereinsrecht helfen wir Ihnen, eine ausgewogene Satzung zu erstellen, die sowohl Rechtssicherheit als auch Flexibilität gewährleistet.
Satzungsänderung
Sie planen eine Änderung Ihrer Vereinssatzung?
Wir begleiten Sie bei jedem Schritt des Verfahrens. Von der Vorbereitung und rechtssicheren Ankündigung über die korrekte Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlung bis hin zur qualifizierten Mehrheit für den Beschluss – wir unterstützen Sie dabei, alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die notwendigen Unterlagen für die Eintragung der Änderungen ins Vereinsregister.
Vereinsordnungen
Vereinsordnungen wie Beitrags-, Wahl- oder Geschäftsordnungen bieten Ihnen die Möglichkeit, das Vereinsleben flexibel zu gestalten. Wir beraten Sie bei der Erstellung und Umsetzung dieser Regelwerke und achten darauf, dass sie optimal auf Ihre Satzung abgestimmt sind. So schaffen Sie transparente und praktikable Regelungen, die sich schnell an neue Anforderungen anpassen lassen – ohne den Aufwand einer Satzungsänderung, inklusive Beschluss, und Eintragung in das Vereinsregister.
Alles Wichtige zur Vereinsordnung habe wir hier zusammengestellt.
Wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Verein
Wir beraten Sie bei der rechtlichen Gestaltung und Einordnung Ihres Vereins, ob wirtschaftlicher oder nicht wirtschaftlicher Verein. Wir klären die Unterschiede, prüfen die Gemeinnützigkeit, erstellen Satzungen und beraten zu Förderungen, steuerlichen Vergünstigungen und möglichen Zweckbetrieben.
Wirtschaftliche Vereine begleiten wir bei der behördlichen Genehmigung und in Fragen der Strukturierung. Weitere Details zum Thema wirtschaftlicher oder nicht wirtschaftlicher Verein finden Sie hier.
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Wir unterstützen Vereine dabei, sich in rechtlich und steuerlich zulässiger Weise wirtschaftlich zu betätigen, ohne dabei den Status der Gemeinnützigkeit zu gefährden. Unsere Beratung umfasst die Abgrenzung zum Zweckbetrieb, die steuerliche Optimierung der Einnahmen und die Vermeidung von Risiken, die sich aus einer zu starken wirtschaftlichen Ausrichtung ergeben.
Details zum Thema „wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“ finden Sie hier.
Mitgliedschaft
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Verwaltung der Mitgliedschaft in Ihrem Verein. Wir beraten Sie bei Aufnahme, Rechten und Pflichten sowie Beendigung der Mitgliedschaft.

Jetzt Kontakt aufnehmen
Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstanfrage.
Ausschluss von Mitgliedern
Sollte der Ausschluss eines Mitglieds erforderlich sein, beraten wir Sie bei der Durchführung eines transparenten und fairen Ausschlussverfahrens. So stellen wir sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Mitgliederversammlung
Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung und Durchführung ordnungsgemäßer Mitgliederversammlungen. Dazu gehören die rechtssichere Einladung, die Erstellung der Tagesordnung sowie die rechtliche Beratung bei der Beschlussfassung und Protokollierung.
Mehr zur Mitgliederversammlung im Verein finden Sie hier.
Virtuelle und hybride Mitgliederversammlung
Für virtuelle und hybride Versammlungen bieten wir Ihnen Beratung und Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Plattform, der technischen Umsetzung und der datenschutzkonformen Durchführung.
Wir helfen Ihnen ebenfalls klare Satzungsregelungen dazu zu erstellen, die Ihre Versammlungen rechtssicher machen.
Mehr zur Thema virtuelle und hybride Versammlungen erfahren.
Minderheitenrecht auf Einberufung einer Mitgliederversammlung
Wenn Sie als Mitglied oder Gruppe von Mitgliedern die Einberufung einer Mitgliederversammlung erzwingen wollen, beraten und vertreten wir Sie. Wir sorgen dafür, dass auch dann, wenn der Vorstand sich weigert, eine Mitgliederversammlung einzuberufen, Ihr Minderheitenrecht auf Einberufung wirksam durchgesetzt wird.
Das Minderheitenrecht verständlich erklärt – jetzt mehr erfahren.
Abberufung von Vorstandsmitgliedern
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Abberufung von Vorstandsmitgliedern, unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben des BGB und der Satzung Ihres Vereins. Wir klären, wer zur Abberufung berechtigt ist, welche Gründe hierfür vorliegen müssen und wie das Verfahren rechtmäßig durchzuführen ist.
Weitere Infos zur Abberufung des Vorstands.
Entlastung des Vorstands
Die Entlastung des Vorstands ist eine wichtige Maßnahme zur Billigung der Vereinsführung und zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen. Wir beraten Sie zu Fragen zum Entlastungsverfahren zu rechtlichen Konsequenzen bei fehlender Entlastung.
Lesen Sie weiter zum Thema Entlastung des Vorstands.
Geschäftsführung
Wir beraten Sie zu den Aufgaben und Befugnissen eines Geschäftsführers im Verein. Insbesondere klären wir, wie der Geschäftsführer in die Vereinsstruktur eingebunden wird und welche Verantwortung er für das Tagesgeschäft trägt.
Erfahren Sie mehr über die Geschäftsführung im Verein.
Haftung
Grundsätzlich haftet der Verein mit seinem Vermögen. Auslöser für die Haftung von Vorstandsmitgliedern sind häufig Pflichtverletzungen oder Fehlentscheidungen.
Wir beraten Sie umfassend zu Haftungsfragen, einschließlich der möglichen Absicherung durch D&O-Versicherungen und der Haftung im Innenverhältnis.
Wir klären, wie Haftungsrisiken minimiert werden können. Lesen Sie mehr zur Haftung im Verein.
Aufwandsentschädigung/Vergütung
Aufwandsentschädigungen oder Vergütungen können auch für die Mitglieder des Vorstands vereinbart werden. Bei der rechtlichen Gestaltung und steuerlichen Behandlung von Zahlungen an Vorstandsmitglieder beraten wir Sie. Dies insbesondere im Hinblick auf die Vorgaben der Abgabenordnung zum Gemeinnützigkeitsrecht.
Aufwandsentschädigungen und Vergütungen im gemeinnützigen Verein verständlich erklärt.
Auflösung und Liquidation eines Vereins oder Verbands
Die Auflösung eines Vereins oder Verbandes bedarf eines förmlichen Verfahrens, sei es durch Beschluss der Mitgliederversammlung, durch Austritt aller Mitglieder oder durch ein Insolvenzverfahren. Nach dem Auflösungsbeschluss übernehmen Liquidatoren die Abwicklung, insbesondere die Begleichung der Verbindlichkeiten, die Verwertung des Vereinsvermögens und die Einhaltung des Sperrjahres. Bei gemeinnützigen Vereinen muss das Vermögen einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden.
Unser Angebot im Vereinsrecht und Verbandsrecht: Wir begleiten und unterstützen Sie als Liquidatoren bei der vollständigen Liquidation Ihres Vereins und der ordnungsgemäßen Abwicklung aller rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Beratung.
Auflösung und Liquidation eines Vereins oder Verbands verständlich erklärt
Fusion, Verschmelzung und Zusammenlegung von Vereinen
Eine Fusion von Vereinen oder Verbänden kann die Ressourcen bündeln, die Mitgliederbasis stärken und den politischen Einfluss erhöhen. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung der Fusion unter Berücksichtigung der rechtlichen und steuerlichen Aspekte sowie der Anpassung von Satzungen.
Die Fusion ermöglicht eine effizientere Organisation und eine stärkere Interessenvertretung. Wir beraten Sie gerne zu den erforderlichen rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen sowie zur Mitgliederzustimmung. Kontaktieren Sie uns!
Mehr zum Thema Fusion, Verschmelzung und Zusammenlegung von Vereinen.
Vereine und Verbände vor Gericht
Wir begleiten und beraten Sie in allen gerichtlichen Verfahren im Vereinsrecht. Ob Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und dem Vorstand, Anfechtungen von Wahlen oder die Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Verein – wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte und Pflichten vor Gericht durchgesetzt werden. Unsere erfahrenen Anwälte vertreten Sie vor Amts- oder Landgerichten und bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ihre spezifischen rechtlichen Herausforderungen
Zum Beitrag Vereine und Verbände vor Gericht.
Beratung von Verbänden
Wir bieten spezialisierte Rechtsberatung für Verbände, einschließlich der rechtlichen und strategischen Herausforderungen der Interessenvertretung. Unsere Anwälte, mit eigener beruflicher Erfahrung in der Verbandsführung, entwickeln Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Ziele Ihres Verbandes abgestimmt sind. Mehr zum Thema Beratung von Verbänden finden Sie hier.
Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!
Beratung bei der Sitzverlegung ins Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschland
Wir beraten Sie gerne bei der Sitzverlegung Ihres Vereins, Verbands oder Ihrer NGO – egal, ob Sie Ihren Sitz aus einem europäischen Land wie Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Spanien oder Italien nach Deutschland verlegen möchten oder aus einem Drittstaat wie Großbritannien oder den USA. Auch bei einer Verlegung von Deutschland ins Ausland stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Der Prozess bringt oft bürokratische Hürden mit sich: von der Anpassung der Satzung an nationale Vorgaben über die korrekte Beantragung der Registereintragung bis hin zu steuerrechtlichen Fragen. Besonders bei grenzüberschreitenden Verlegungen müssen EU-Vorschriften und lokale Vorgaben beachtet werden. Wir unterstützen Sie bei allen Schritten – von der Planung bis zur Umsetzung – und helfen, Fallstricke zu vermeiden.
Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!
Strategische und organisatorische Beratung von NGO’s und Geschäftsführung auf Zeit
- Schulungen:
- Gerne bieten wir Workshops und Seminare Ihren Vorstand oder die Mitglieder zu vereinsrelevanten Themen an.
- Strategische Verbandsführung:
- Entwicklung und Umsetzung langfristiger strategischer Ziele für Verbände und Interessenvertretungen.
- Interimsgeschäftsführung:
- Wir bieten zeitlich begrenzte, maßgeschneiderte Führungsunterstützung, um Herausforderungen zu meistern. Vom Krisenmanagement über Restrukturierung bis hin zur strategischen Neuausrichtung – wir stehen Ihnen als erfahrene Führungskräfte auf Zeit zur Seite, um Ihrer Organisation langfristigen Erfolg zu sichern.
- Verbandsorgane und -strukturen:
- Gestaltung und Optimierung von Verbandsstrukturen und -organen.
- Sicherstellung einer reibungslosen Zusammenarbeit zwischen Vorstand, Geschäftsführung und Mitgliederversammlung.