Satzungsänderung im Verein: Ablauf, Anforderungen und Eintragung

Eine Satzungsänderung ist ein formaler Prozess, der klare Regeln erfordert. Sie muss korrekt angekündigt, von der Mitgliederversammlung beschlossen und im Vereinsregister eingetragen werden. Wir erläutern das Verfahren und die erforderlichen Unterlagen.

Satzung ändern: Voraussetzungen, Verfahren und Vereinsregister

Satzungsänderung inkl. Verfahren

Für Satzungsänderungen ist die Mehrheit der Mitglieder erforderlich. Das Verfahren hängt von der Satzung ab. In den meisten Fällen ist eine Mitgliederversammlung erforderlich, auf der der Änderungsvorschlag vorgestellt und abgestimmt wird. Satzungsänderungen bedürfen in der Regel einer qualifizierten Mehrheit (zwei Drittel der abgegebenen Stimmen). Der Prozentsatz sollte in der Satzung festgelegt werden. Um Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten, müssen Änderungen ordnungsgemäß angekündigt und der Vorschlag den Mitgliedern vorab zugänglich gemacht werden.

Ordnungsgemäße Einladung und Tagesordnung

Die Mitgliederversammlung ist ordnungsgemäß einzuberufen. Satzungsänderungen müssen in der Tagesordnung klar und deutlich angekündigt werden, damit sich die Mitglieder vorab informieren können. Wichtig ist, dass die zu ändernden Paragraphen der Satzung eindeutig benannt werden.

Abstimmung in der Mitgliederversammlung

Der Vorschlag zur Änderung der Satzung wird in der Mitgliederversammlung abgestimmt. Die Satzungsänderung muss mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen werden.

Eintragung der Satzungsänderung ins Vereinsregister

Eine Änderung der Satzung wird erst durch die Eintragung in das Vereinsregister wirksam.

Für die Eintragung sind folgende Unterlagen erforderlich: eine Synopse, in der die alte und die neue Fassung der Satzung gegenübergestellt werden, eine Kopie der Einladung zur Mitgliederversammlung mit genauer Angabe der geänderten Paragraphen, das Protokoll der Mitgliederversammlung sowie eine Teilnehmerliste.

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