Die Idee klingt verlockend: Freitags einfach mal den Wecker ausschalten und ein langes Wochenende genießen. Was früher nur ein Traum war, fordern Arbeitnehmer heute immer häufiger - und angesichts des Fachkräftemangels reagieren Unternehmen mit der Einführung der Vier-Tage-Woche. Doch bevor es so weit ist, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen kennen.
Die Vier-Tage-Woche gibt es in verschiedenen Varianten. Die gängigsten Modelle sind:
Während die Umverteilung der Arbeitszeit unter das sogenannte Direktionsrecht des Arbeitgebers fallen kann, muss die Reduzierung der Arbeitszeit vertraglich geregelt werden. Hier gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz, da die Verringerung der Arbeitszeit der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf.
Auch Tarifverträge können eine entscheidende Rolle spielen. In vielen Branchen ist die Verteilung der Wochenarbeitszeit tarifvertraglich geregelt, so dass eine Vier-Tage-Woche häufig der Zustimmung des Betriebsrats bedarf. Der Betriebsrat hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz Mitbestimmungsrechte, insbesondere bei der Verteilung der Arbeitszeit.
Eine Arbeitszeitverkürzung kann sich negativ auf die Rentenansprüche auswirken, da die Rente nach dem Verdienst und nicht der Arbeitszeit bemessen wird. Es ist ratsam, sich frühzeitig über mögliche Konsequenzen auf die Altersvorsorge zu informieren.
Bei einer Vier-Tage-Woche wird der Urlaubsanspruch oft anteilig angepasst. Dies bedeutet, dass sich die Anzahl der Urlaubstage verringern kann, was in der Praxis jedoch keinen Nachteil darstellt, da die freie Zeit auf weniger Arbeitstage verteilt wird. Zudem sollten Feiertage und Krankheitstage klar im Arbeitsvertrag geregelt sein, da sie in der Regel auf die vereinbarten Arbeitstage angerechnet werden.
Das Arbeitszeitgesetz schreibt eine maximale Arbeitszeit von zehn Stunden pro Tag vor. Somit ist es oft nicht möglich, Überstunden an den ohnehin verlängerten Arbeitstagen anzuordnen. Auch hier sind gesetzliche Ausnahmen für bestimmte Personengruppen wie Schwangere oder Schwerbehinderte zu beachten.
Die Einführung einer Vier-Tage-Woche ist nicht nur eine Frage der betrieblichen Flexibilität, sondern erfordert klare vertragliche Regelungen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen dabei eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten berücksichtigen, um mögliche Fallstricke zu vermeiden.