Vereine und Verbände unterliegen keiner generellen gesetzlichen Pflicht, bestimmte Versicherungen abzuschließen. Auch wenn keine Versicherungspflichten bestehen, können Haftungsrisiken entstehen, die sowohl die Organisation selbst als auch die handelnden Personen betreffen. Aus der Verantwortung des Vorstands kann sich faktisch die Pflicht ergeben, einen angemessenen Versicherungsschutz sicherzustellen. Fehlt dieser, drohen nicht nur finanzielle Schäden, sondern auch persönliche Haftungsansprüche gegen Organmitglieder.
Vereinshaftpflichtversicherung
Die Vereinshaftpflichtversicherung stellt die grundlegende Absicherung für Vereine und Verbände dar. Sie greift bei Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit gegenüber Dritten entstehen. Typische Fallkonstellationen sind Schäden bei Vereinsveranstaltungen, Trainings, Sitzungen oder sonstigen Aktivitäten. Da Vereine häufig durch ehrenamtlich tätige Mitglieder handeln, ist besonders darauf zu achten, dass diese vom Versicherungsschutz erfasst sind. In der Praxis zeigt sich zudem, dass Deckungssummen regelmäßig überprüft und an den tatsächlichen Tätigkeitsumfang angepasst werden sollten.
Persönliche Haftung von Vorstand und Organmitgliedern (D&O-Versicherung)
Vorstandsmitglieder und andere Organvertreter haften bei Pflichtverletzungen grundsätzlich persönlich und mit ihrem Privatvermögen. Zwar sieht das Gesetz für ehrenamtlich tätige Vorstände Haftungserleichterungen vor, diese greifen jedoch nur eingeschränkt und nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die D&O-Versicherung dient dem Schutz der handelnden Personen vor Vermögensschäden, die aus behaupteten Pflichtverletzungen resultieren. Sie umfasst in der Regel sowohl Ansprüche des Vereins gegen den Vorstand als auch Ansprüche Dritter. Gerade bei finanziellen Entscheidungen, Fördermittelverwendung oder vertraglichen Verpflichtungen stellt sie eine zentrale Absicherung dar.
Versicherungsschutz bei Veranstaltungen
Bei der Durchführung von Veranstaltungen steigen die Haftungsrisiken. Je nach Art und Umfang der Veranstaltung reicht der bestehende Haftpflichtschutz nicht immer aus. In solchen Fällen ist eine zusätzliche Veranstaltungsversicherung sinnvoll oder sogar erforderlich, etwa wenn Veranstaltungsräume angemietet werden oder öffentliche Stellen den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen. Neben Haftungsrisiken können auch finanzielle Folgen eines Veranstaltungsabbruchs oder -ausfalls abgesichert werden, beispielsweise bei Krankheit, Wetterereignissen oder behördlichen Anordnungen.
Cyber-Risiken und Datenschutz
Vereine und Verbände verarbeiten regelmäßig personenbezogene Daten von Mitgliedern, Ehrenamtlichen, Spendern oder Veranstaltungsteilnehmern. Cyberangriffe, Datenverluste oder IT-Ausfälle können erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Folgen haben. Eine Cyber-Versicherung kann in solchen Fällen Kosten für IT-Forensik, Krisenmanagement, Rechtsberatung und Schadenersatzansprüche abdecken. Sie ersetzt jedoch nicht die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben, sondern ergänzt diese als Risikoinstrument.
Weitere sinnvolle Versicherungen
Abhängig von Größe, Tätigkeitsfeld und Organisationsstruktur können weitere Versicherungen sinnvoll sein. Hierzu zählen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen, Rechtsschutzversicherungen für vereinsrechtliche Streitigkeiten, Unfallversicherungen für ehrenamtlich Tätige oder Sachversicherungen zum Schutz des Vereinsvermögens. Welche Absicherung im Einzelfall erforderlich ist, hängt stets von den konkreten Risiken der jeweiligen Organisation ab.
Ein angemessener Versicherungsschutz ist kein Selbstzweck, sondern Bestandteil einer ordnungsgemäßen Vereins- und Verbandsorganisation. Vorstände sind gut beraten, den bestehenden Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und an veränderte Tätigkeiten anzupassen.
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