Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2024 markiert einen wichtigen Schritt in der Auseinandersetzung um Entgeltgleichheit und die praktische Anwendung des Entgelttransparenzgesetzes. Es greift wesentliche Fragen der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz auf und zeigt, wie das Gericht den Gleichbehandlungsgrundsatz bei Entgeltunterschieden auslegt.
Im vorliegenden Fall stellte das Gericht fest, dass die Klägerin ein geringeres Entgelt als ihre männlichen Kollegen erhielt. Die Beklagte konnte diesen Unterschied jedoch nicht ausreichend begründen. Dies zeigt die hohen Anforderungen, die das Entgelttransparenzgesetz an die Rechtfertigung von Entgeltunterschieden stellt.
Das Landesarbeitsgericht entschied, der Klägerin teilweise ein höheres Entgelt zuzusprechen.
Ausführlich dazu: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg: Urteil vom 1. Oktober 2024 - 2 Sa 14/24
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