Cyberstalking kann verschiedene Formen annehmen. Dazu gehört beispielsweise, dass Betroffene täglich unerwünschte E-Mails erhalten oder über soziale Medien bedroht werden.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen erfahrene rechtliche Unterstützung, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten und gegen Täter vorzugehen. Vertrauen Sie uns, wir schützen Ihre Rechte.
Insgesamt tritt Cyberstalking insbesondere in folgenden Konstellationen auf:
Wiederholte und unerwünschte Kommunikation: Das wiederholte Versenden von E-Mails, Textnachrichten, Direktnachrichten über soziale Medien oder andere elektronische Nachrichten, die das Opfer nicht wünscht oder als belästigend empfindet.
Veröffentlichung persönlicher Informationen: Illegale oder unerwünschte Veröffentlichung sensibler persönlicher Informationen des Opfers im Internet, z. B. Adresse, Telefonnummer oder private Fotos, auch bekannt als „Doxing“.
Bedrohung über soziale Medien: Verbreitung von Drohungen oder diffamierenden Informationen über das Opfer auf Plattformen wie Facebook, Twitter, Instagram etc.
Erstellung falscher Profile: Ein Stalker kann falsche Profile in sozialen Netzwerken oder Dating-Websites erstellen, um das Opfer unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu kontaktieren oder andere zu täuschen, indem er sich als das Opfer ausgibt.
Überwachung und Nachverfolgung: Einsatz von Spyware oder GPS-Tracking-Anwendungen, um die Online-Aktivitäten oder den physischen Aufenthaltsort des Opfers ohne dessen Wissen zu überwachen.
Manipulation von digitalen Inhalten: Manipulation oder Hacken der Konten des Opfers in sozialen Medien, E-Mail oder anderen digitalen Plattformen, um Kontrolle auszuüben oder das Opfer zu belästigen.
Diese Form des Stalkings ist für die Opfer sehr belastend und kann zu schweren psychischen Beeinträchtigungen führen. Cyberstalking erfordert daher eine entschlossene rechtliche Reaktion, um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen und die Sicherheit der Betroffenen zu gewährleisten.
Cyberstalking kann in unterschiedlichen Formen auftreten. Dazu gehört zum Beispiel, wenn sie täglich unerwünscht Mails erhalten oder über Social Media bedroht werden.
Cyberstalking, als spezifische Form des Stalkings mittels digitaler Technologien, fällt unter § 238 des Strafgesetzbuches (StGB), der die Nachstellung (Stalking) behandelt. Dieser Paragraph wurde entwickelt, um Personen vor beharrlichem Verfolgen und Belästigen zu schützen, was auch digitales oder elektronisches Stalking einschließt. Die entsprechende gesetzliche Regelung lautet:
§ 238 StGB – Nachstellung: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt eine andere Person beharrlich nachstellt, indem er unter Verwendung von Kommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Datenübermittlung oder unter Einbeziehung Dritter ihre räumliche Nähe aufsucht, und dadurch die Lebensgestaltung des anderen schwerwiegend beeinträchtigt."
Dieser Paragraph erfasst somit auch Formen des Cyberstalkings, bei denen elektronische Kommunikationsmittel zum Einsatz kommen, um das Opfer zu belästigen oder dessen tägliche Lebensführung schwerwiegend zu beeinträchtigen.
Rechtliche Schritte gegen Cyberstalking können komplex sein, da sie den Einsatz modernster Technologien und oft auch das Überschreiten internationaler Grenzen erfordern.
Erwirkung von Schutzanordnungen: Auch im digitalen Raum können gerichtliche Verfügungen erwirkt werden, die den Täter verpflichten, den Kontakt zu unterlassen.
Zivilrechtliche Schritte: Wir unterstützen Sie dabei, gegen Cyberstalker gerichtlich vorzugehen, um Schadenersatz für erlittene Beeinträchtigungen und Belästigungen zu erhalten.
Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden: Wir arbeiten mit nationalen und internationalen Behörden zusammen, um Cyberstalker zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen.
Wir verfügen über eine nachgewiesene Erfolgsbilanz im Umgang mit Cyberstalking-Fällen und kennen die besten rechtlichen Strategien. Wenn Sie Opfer von Cyberstalking sind, lassen Sie sich nicht einschüchtern.
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