Gesellschaftsrecht für Vereine und Verbände
Vom Verein zur Tochter-GmbH: Wir begleiten Sie bei Gründung, Ausgliederung, Umstrukturierung und Liquidation. Rechtssicher, praxisnah und abgestimmt mit Ihrem Steuerberater.
Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht
Gründung von Tochtergesellschaften (Service-GmbH, Veranstaltungs-GmbH, gGmbH)
Wenn ein Verein wirtschaftlich tätig wird, etwa bei Veranstaltungen, Sponsoring, Merchandising oder Dienstleistungen für Mitglieder, kann eine eigene Gesellschaft sinnvoll sein. Wir begleiten Sie von der ersten Überlegung bis zur Eintragung ins Handelsregister, insbesondere bei:
- der Wahl der passenden Rechtsform, etwa GmbH oder gemeinnütziger GmbH (gGmbH)
- der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags und der Satzungsregelungen
- der Festlegung der Rechte und Pflichten zwischen Verein und Tochtergesellschaft
- der Bestellung und Vertragsgestaltung der Geschäftsführung
- der Abstimmung mit Ihrem Steuerberater, damit die Gemeinnützigkeit des Vereins erhalten bleibt
Ausgliederung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Wirtschaftliche Aktivitäten können für einen Verein steuerliche und haftungsrechtliche Risiken bergen. Wir prüfen, ob und wie sich ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sinnvoll in eine eigene Gesellschaft auslagern lässt, und setzen das rechtlich um:
Prüfung und Konzept: Analyse der bestehenden Tätigkeiten und Abgrenzung von ideellem und wirtschaftlichem Bereich
Gestaltung der Ausgliederung: Vertragsgestaltung, Übertragung von Vermögen, Verträgen und Beschäftigten
Steuerung nach der Ausgliederung: Regelung der Zuständigkeiten zwischen Vorstand, Mitgliederversammlung und Geschäftsführung der Tochtergesellschaft, abgestimmt mit Ihrem Steuerberater
Gesellschaftsverträge, Gesellschaftervereinbarungen und Geschäftsführerverträge
Ein klarer Vertragsrahmen verhindert spätere Streitigkeiten. Wir gestalten und prüfen die Verträge rund um Ihre Gesellschaft:
- Gesellschaftervertrag: Gestaltung und Anpassung, abgestimmt auf die Zwecke des Vereins und die Anforderungen der Gemeinnützigkeit
- Gesellschaftervereinbarung: Regelung von Mitwirkungs-, Informations- und Kontrollrechten, wenn der Verein oder mehrere Beteiligte Gesellschafter sind
- Geschäftsführerverträge: Gestaltung von Anstellungsverträgen, Vergütung, Haftung und Abberufung
- Verträge zwischen Verein und Tochtergesellschaft: zum Beispiel Dienstleistungs-, Nutzungs- und Überlassungsverträge
Umstrukturierungen, Fusionen und Beteiligungen
Wenn sich die Organisation verändert, begleiten wir Sie rechtlich durch den gesamten Prozess:
- Fusionen und Zusammenschlüsse: Verschmelzung von Vereinen oder Gesellschaften, Vorbereitung der Beschlüsse und Begleitung der Mitgliederversammlung
- Beteiligungen: Einstieg und Ausstieg als Gesellschafter, Gestaltung der Beteiligungsstruktur
- Strukturreformen: Neuordnung von Verbandsstrukturen, zum Beispiel die Aufteilung zwischen Verein, Gesellschaft und Stiftung
- Rechtsformwechsel: Prüfung, ob und wie ein Wechsel der Rechtsform sinnvoll ist
Auflösung und Liquidation von Verein und Gesellschaft
Wenn ein Verein oder eine Gesellschaft beendet wird, sind Formalien und Fristen zu beachten. Wir begleiten Sie bei:
- Auflösungsbeschluss: Vorbereitung und Durchführung der Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung
- Liquidation: Bestellung der Liquidatoren, Abwicklung der laufenden Geschäfte und Verteilung des Vermögens
- Anmeldungen: Eintragung im Vereins- oder Handelsregister
- Gemeinnützige Organisationen: Beachtung der Regeln zum Vermögensanfall, abgestimmt mit Ihrem Steuerberater
Kanzlei für Gesellschaftsrecht in Düsseldorf
Unsere Erfahrung aus der Leitung und Führung von Verbänden ermöglicht es uns, praxisnahe Lösungen zu entwickeln, die rechtlich sauber und im Alltag Ihrer Organisation umsetzbar sind. Wir unterstützen Sie dabei, wirtschaftliche Aktivitäten rechtssicher zu organisieren, Haftungsrisiken zu begrenzen und Strukturen zu schaffen, die zu Ihrem Verein oder Verband passen. Dabei stimmen wir uns eng mit Ihrem Steuerberater ab.