Ein Urteil sorgt erneut für Klarheit im Arbeitsrecht: Bereitschaftszeiten gelten als Arbeitszeit und müssen zumindest mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden. Wichtig hierbei ist aber, die Unterscheidung zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster in zwei Urteilen (AZ: 6 A 856/23 und 6 A 857/23).

Worin besteht der Unterschied zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft?

Beim Bereitschaftsdienst muss sich der Arbeitnehmer sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten und sofort einsatzbereit sein. Rufbereitschaft hingegen erlaubt es dem Arbeitnehmer, sich an einem Ort seiner Wahl aufzuhalten, um bei Bedarf zur Arbeit gerufen zu werden. Somit ist nur der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes definiert, auch wenn der Arbeitnehmer während dieser Zeit nur „auf Abruf“ zur Verfügung steht.

Kann der Arbeitgeber Bereitschaftsdienst anordnen?

Arbeitgeber dürfen nicht eigenmächtig Bereitschaftsdienst anordnen, sondern müsssen dafür eine vertragliche oder tarifliche Grundlage haben. Arbeitgeber müssen dabei auch gesundheitliche Aspekte und eine gerechte Verteilung der Dienste berücksichtigen.

Arbeitszeitgesetz: Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten

Da Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zählt, gelten hier ebenfalls die Regeln des Arbeitszeitgesetzes, einschließlich der maximalen Arbeitszeiten und Ruhezeiten. Auch nach einem Bereitschaftsdienst ist eine Ruhezeit von elf Stunden vorgeschrieben. Besondere Regelungen, wie das „Opt-out“, erlauben in einigen Bereichen wie dem Gesundheitswesen längere Arbeitszeiten ohne direkten Ausgleich, allerdings nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers.

Vergütung von Bereitschaftszeiten

Bereitschaftsdienst muss mindestens mit dem Mindestlohn vergütet werden, wie das Bundesarbeitsgericht 2016 entschieden hat. Häufig wird sie jedoch nicht geringer vergütet als reguläre Arbeitszeit, was vertraglich oder tariflich festgelegt werden kann.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer sollten sich gut über ihre Rechte und Pflichten bei Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft gut informieren, um sicherzustellen, dass ihre Arbeit korrekt und fair vergütet wird. Das Arbeitsrecht bietet klare Regelungen– lassen Sie sich im Zweifelsfall beraten!

 

Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, wenn Sie Fragen zum Bereitschaftsdienst oder andere arbeitsrechtliche Themen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 

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