Ab dem 1. Januar 2025 ermöglicht ein neues Bürokratieentlastungsgesetz die digitale Gestaltung von Arbeitsverträgen in Deutschland. Arbeitsverträge und Zeugnisse müssen nicht mehr physisch unterschrieben werden; eine elektronische Bestätigung per E-Mail oder sogar per WhatsApp reicht aus. Während befristete Verträge (außer jene bis zur Altersgrenze) und Verträge in risikoanfälligen Branchen weiterhin eine handschriftliche Unterschrift benötigen, können unbefristete Arbeitsverträge sowie Leih- und Zeitarbeitsverträge digital vereinbart werden. Auch Elternzeit- und Pflegezeitanträge lassen sich nun digital einreichen. Zusätzlich können „Schwarzes Brett“-Aushänge und Arbeitszeugnisse elektronisch bereitgestellt werden.

Nicht nur Lob für das Gesetzesvorhaben

Obwohl das Gesetz Bürokratie abbauen und Kosteneinsparungen fördern soll, gibt es auch kritische Stimmen, die denen die Maßnahmen zu kleinteilig sind und für die die zu erwarteten Einsparungen von einer Milliarde Euro jährlich im Vergleich zu den Bürokratiekosten von ca. 65 Milliarden Euro unzureichend sind.

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