Bei der Trennung von Führungskräften ist die Abfindung ein zentrales Thema. Sie bietet nicht nur einen finanziellen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes, sondern kann auch dazu beitragen, langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Doch worauf sollten Führungskräfte achten, um eine faire Abfindung zu erhalten und wie führen sie die Verhandlungen am besten?

Habe ich einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung?

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Arbeitnehmer – insbesondere Führungskräfte – bei jeder Kündigung automatisch Anspruch auf eine Abfindung haben. Dennoch gibt es einige Situationen, in denen eine Abfindung sehr häufig angeboten wird:

Aufhebungsvertrag: Viele Unternehmen ziehen es vor, anstelle einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, um das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen zu beenden. In diesem Fall wird häufig eine Abfindung vereinbart.

Sozialplan: In größeren Unternehmen und bei Betriebsänderungen (z.B. Umstrukturierungen) wird häufig mit dem Betriebsrat ein Sozialplan ausgehandelt, der Abfindungen für die betroffenen Führungskräfte und Mitarbeiter vorsieht.

Kündigungsschutzklage: Führungskräfte, die gegen ihre Kündigung klagen, erhalten häufig im Rahmen eines Vergleichs eine Abfindung, wenn sie bereit sind, auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu verzichten.

Die Verhandlungsposition von Führungskräften ist oft besonders stark, da ihre Kündigung in vielen Fällen rechtlich komplex ist und das Unternehmen, vor allem vor dem Hintergrund von hohen finanziellen Belastungen eine schnelle Lösung anstrebt.

Wie wird die Höhe der Entschädigung berechnet?

Die Höhe der Abfindung hängt von mehreren Faktoren ab, die von Fall zu Fall unterschiedlich sind. Ein gängiger Richtwert ist die so genannte Faustformel, nach der ein Arbeitnehmer ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr erhält. Bei Führungskräften kann dieser Betrag jedoch je nach Verhandlungsgeschick deutlich höher ausfallen. Hier einige Faktoren, die die Höhe beeinflussen können:

Führungskräfte mit langjähriger Betriebszugehörigkeit haben in der Regel eine bessere Verhandlungsposition.

Führungskräfte mit großer Verantwortung oder Schlüsselpositionen im Unternehmen können in der Regel höhere Abfindungen aushandeln.

Ist der Arbeitgeber mit dem Risiko einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage konfrontiert, erhöht dies häufig die Bereitschaft, eine höhere Abfindung zu zahlen.

Es ist daher ratsam, nicht gleich das erste Angebot des Arbeitgebers anzunehmen, sondern den Verhandlungsspielraum genau auszuloten.

Strategien für eine erfolgreiche Abfindungsverhandlung

Eine erfolgreiche Abfindungsverhandlung erfordert nicht nur juristisches Know-how, sondern auch strategisches Geschick. Hier sind einige Tipps, um das Beste aus den Verhandlungen herauszuholen:

Gerade bei Führungskräften mit komplexen Arbeitsverträgen und Sonderregelungen ist es ratsam, einen erfahrenen Anwalt hinzuzuziehen, um neben der Verhandlung auch sicherzustellen, dass keine versteckten Fallstricke im Aufhebungsvertrag lauern.

Neben der Abfindung sollten weitere Punkte wie das Arbeitszeugnis, eine Freistellung während der Kündigungsfrist oder eine Karenzentschädigung bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot berücksichtigt werden.

Arbeitgeber wollen häufig Kündigungsschutzprozesse vermeiden, da diese nicht nur Kosten, sondern auch einen Reputationsschaden nach sich ziehen können. Eine strategische Kündigungsschutzklage kann die Verhandlungsposition stärken und den Arbeitgeber dazu bewegen, eine höhere Abfindung anzubieten.

Abfindung und Steuern: Was ist zu beachten?

Eine Abfindung kann steuerlich belastend sein, da sie als außerordentliches Einkommen gilt und daher oft auf einen Schlag versteuert werden muss. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren. Dies sollte unbedingt mit einem Steuerberater besprochen werden, um den optimalen Zeitpunkt für die Auszahlung festzulegen. Neben der Fünftelregelung (die Abfindung wird auf mehrere Jahre verteilt und somit die Steuerlast gesenkt) kann es auch sinnvoll sein die Auszahlung zum Beispiel auf zwei Kalenderjahre zu verteilen, um die Steuerprogression zu mildern.

Alternativen zur Abfindung: Was tun, wenn keine Einigung möglich ist?

Nicht immer führen Verhandlungen über eine Abfindung zum Erfolg. Führungskräfte können in vielen Fällen eine Kündigungsschutzklage erheben, wenn sie die Kündigung für ungerechtfertigt halten. Gerade bei Führungskräften, die eine Schlüsselposition im Unternehmen innehatten, ist es für den Arbeitgeber oft schwierig nachzuweisen, dass die Kündigung tatsächlich notwendig war. Eine solche Klage kann den Arbeitgeber dazu veranlassen, erneut eine Abfindung anzubieten, um langwierige Klageverfahren zu beenden.

 

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