Die Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko verbunden. Insbesondere in Situationen, in denen das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist, sollte geprüft werden, ob ein gerichtliches Vorgehen wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Prozesskostenhilfe im Arbeitsrecht soll helfen, das den Zugang zu den Gerichten unabhängig von den eigenen finanziellen Möglichkeiten sicherzustellen.
Voraussetzungen der Bewilligung
Prozesskostenhilfe (PKH) wird nicht automatisch gewährt, sondern setzt einen Antrag voraus. Maßgeblich ist, ob der Antragssteller nach den wirtschaftlichen Verhältnissen in der Lage ist, die Kosten eines Verfahrens selbst zu tragen. Dabei werden insbesondere Einkommen, Vermögen und laufende Verpflichtungen berücksichtigt.
Darüber hinaus prüft das Gericht, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint. Diese rechtliche Vorprüfung erfolgt auf Grundlage des vorgetragenen Sachverhalts und der eingereichten Unterlagen. Prozesskostenhilfe dient somit nicht nur der finanziellen Entlastung, sondern ist zugleich auch an eine Erfolgsperspektive des Verfahrens geknüpft.
Bedeutung im arbeitsgerichtlichen Verfahren
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits selbst. Diese Besonderheit kann dazu führen, dass auch berechtigte Ansprüche aus Kostengründen nicht weiterverfolgt werden. Vor diesem Hintergrund kommt der Prozesskostenhilfe im Arbeitsrecht eine besondere Bedeutung zu.
In der Praxis betrifft dies häufig Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kündigungen, offenen Vergütungsansprüchen oder arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Abmahnungen. Auch bei der rechtlichen Überprüfung von Aufhebungsverträgen kann die Frage der Finanzierung eine Rolle spielen. Die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu erhalten, eröffnet hier einen Weg, rechtliche Fragen gerichtlich klären zu lassen, ohne dass die wirtschaftliche Situation allein ausschlaggebend ist.
Ablauf des Verfahrens
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird regelmäßig zusammen mit der Klage oder bereits im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens gestellt. Bestandteil des Antrags ist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die durch entsprechende Nachweise zu belegen ist. Das Gericht entscheidet sodann über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe.
Die Bewilligung kann vollständig erfolgen oder mit der Verpflichtung verbunden sein, die Kosten in monatlichen Raten zu begleichen. Maßgeblich ist insoweit die individuelle Leistungsfähigkeit der antragstellenden Person. Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse können im weiteren Verlauf des Verfahrens ebenfalls berücksichtigt werden.
Fristen im Arbeitsrecht
Die Einhaltung von Fristen hat dabei besondere Bedeutung. So muss beispielsweise gegen eine Kündigung regelmäßig innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Diese Frist gilt unabhängig davon, ob Prozesskostenhilfe beantragt wird.
Ein rechtzeitiges Tätigwerden ist daher erforderlich, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Die Frage der Finanzierung sollte in diesem Zusammenhang frühzeitig geklärt werden, damit die notwendigen Schritte innerhalb der vorgesehenen Fristen eingeleitet werden können.
Einordnung
Die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe setzt sowohl eine wirtschaftliche Bedürftigkeit als auch eine rechtliche Erfolgsaussicht voraus. Beide Aspekte bedürfen regelmäßig einer sorgfältigen Prüfung im Einzelfall. Insbesondere im Arbeitsrecht kann eine frühzeitige rechtliche Einschätzung dazu beitragen, die Erfolgsaussichten realistisch zu bewerten und die erforderlichen Unterlagen vollständig zusammenzustellen.
Die gesetzlichen Grundlagen der Prozesskostenhilfe finden sich in §§ 114 ff. ZPO.
Häufige Fragen zur Prozesskostenhilfe im Arbeitsrecht (FAQ)
Wer hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe?
Anspruch besteht, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Erfolgsaussichten bietet.
Muss Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden?
Eine Rückzahlung kann in Form von Raten angeordnet werden, abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen.
Gilt Prozesskostenhilfe auch bei Kündigungsschutzklagen?
Ja, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren kommt Prozesskostenhilfe häufig in Betracht.
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