Frauen, die bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen, haben ein Recht auf gleichen Lohn und müssen dies nicht hinnehmen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dies in einem wegweisenden Urteil erneut deutlich gemacht und damit ein starkes Zeichen für mehr Lohngerechtigkeit gesetzt.

Gleiche Arbeit, aber die Frau verdient wenige

Im Mittelpunkt des Urteils steht eine Arbeitnehmerin, die rückwirkend denselben Lohn forderte wie ihre männlichen Kollegen. Diese verdienten nachweislich deutlich mehr. Laut Klägerin verrichteten sie jedoch identische oder zumindest gleichwertige Tätigkeiten.

Der Arbeitgeber bestritt dies. Er argumentierte, dass männliche Mitarbeiter andere Aufgaben übernähmen, mehr leisten würden und deshalb eine höhere Vergütung verdienten. Die Klägerin liege dadurch unter dem Durchschnittslohn der weiblichen Beschäftigten in dem Betrieb. Dies sei ein Zeichen, dass kein geschlechterbezogener Nachteil vorliege.

LAG erkennt keine klare Diskriminierung

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg stimmte der Argumentation des Arbeitgebers im Wesentlichen zu. Es bestand keine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“, dass die Frau wegen ihres Geschlechts benachteiligt wurde. Das Gericht erkannte lediglich geringfügige Unterschiede zwischen den Durchschnittslöhnen von Männern und Frauen an, wies jedoch den Hauptteil der Klage ab.

Frauen müssen keine Wahrscheinlichkeiten beweisen

Das Bundesarbeitsgericht hat dieser Sicht widersprochen und das Urteil in Teilen aufgehoben. Die Richter haben deutlich gemacht, dass es ausreichend ist, wenn eine Frau einen konkreten männlichen Kollegen benennt, der bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ein höheres Einkommen erzielt.

In diesem Moment wird gesetzlich vermutet, dass eine Diskriminierung vorliegt.

In solchen Fällen liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Er muss nachweisen, dass die ungleiche Bezahlung sachlich gerechtfertigt ist und nicht an das Geschlecht anknüpft.

Schluss mit komplizierten Vergleichsgruppen

Ein besonders wichtiger Aspekt des Urteils ist, dass die Größe oder Zusammensetzung der Vergleichsgruppen keine Rolle spielt. Es ist unerheblich, wie viele männliche Vergleichspersonen herangezogen werden, wie hoch die Löhne durchschnittlich im Betrieb ausfallen oder ob interne Durchschnittswerte schwanken. Ausschlaggebend ist, ob eine Frau weniger verdient als ein Mann, obwohl beide vergleichbare Arbeit leisten. In einem solchen Fall spricht vieles für eine geschlechtsbezogene Benachteiligung.

Gleicher Lohn ist ein Recht, kein Wunsch

Mit dieser Entscheidung stärkt das BAG die Rechte von Arbeitnehmerinnen erheblich. Frauen müssen sich nicht mehr durch statistische Hürden kämpfen oder komplexe Vergleichsanalysen vorlegen.

Das Urteil stellt unmissverständlich klar, dass Mitarbeiter bei gleicher Arbeit den gleichen Lohn erhalten müssen und ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness – und eine klare Einladung, sich zu wehren.

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