Was durch eine Sonderregelung während der Corona-Pandemie erstmals möglich wurde, soll jetzt unbefristet eingeführt werden - so will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die telefonische Krankschreibung nun dauerhaft zulassen.
Telefonische Krankschreibung aber nur für bekannte Patienten
Nach Medienberichten sollen Ärzte bei Patientinnen und Patienten, die keine schweren Krankheitssymptome haben, die Arbeitsunfähigkeit nach einer telefonischen Beratung feststellen können. Das Angebot solle sich jedoch ausschließlich auf in der jeweiligen ärztlichen Praxis bekannte Patientinnen und Patienten beschränken. Ziel sei es, dadurch überfüllten Arztpraxen zu entlasten.
Regelung gilt nicht bei schweren Symptomen
Die Neuregelung ist Teil des neuen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes des Gesundheitsministers. Nach Aussage von Minister Lauterbach mache diese Vorgehensweis nur Sinn bei Fällen ohne schwere Symptomatik.
Wer also lediglich unter einem leichten Schnupfen oder einer Magen-Darm-Infektion leidet, der kann sich den in solchen Fällen mühsamen Gang in die Hausarztpraxis zum Arzt des Vertrauens sparen und einfach zum Telefonhörer greifen.
Die 2020 eingeführte und mehrfach verlängerte Corona-Sonderregelung zu telefonischen Krankschreibungen bei leichten Erkältungen war im April ausgelaufen. Hausärzte hatten sich seitdem für eine Beibehaltung ausgesprochen. Dennoch müssen Patientinnen und Patienten seitdem wieder in die Praxis, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage für den Arbeitgeber brauchen.