Wir beraten Vereine, Verbände und Nichtregierungsorganisationen, die ihren Sitz nach Deutschland verlegen wollen. Doch was bedeutet eine solche Sitzverlegung konkret für Ihre Organisation?

Die rechtlichen Auswirkungen einer Sitzverlegung

Sobald Ihr Verein seinen Verwaltungssitz nach Deutschland verlegt, tritt automatisch die sogenannte Sitztheorie in Kraft. Danach unterliegt ein Verein dem Recht des Landes, in dem er seine Hauptverwaltung hat.

Mit der Verlegung wird Ihre Organisation in Deutschland zunächst als nicht eingetragener Verein nach § 54 BGB anerkannt. In dieser Phase können Sie bereits aktiv werden, etwa Verträge abschließen oder Mitglieder aufnehmen. Allerdings sollten Sie bedenken, dass Ihnen gewisse Rechtsvorteile eines eingetragenen Vereins noch nicht zur Verfügung stehen, insbesondere was die Haftungsbeschränkung betrifft.

Der Prozess der Registereintragung

Die meisten Organisationen streben nach der Sitzverlegung die Eintragung ins deutsche Vereinsregister an. Der Weg zur Eintragung beginnt mit einer gründlichen Überprüfung Ihrer Satzung. Deutsche Vereinsvorschriften enthalten einige zwingende Regelungen, die in ausländischen Satzungen oft nicht oder anders formuliert sind. Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie folgenden Punkten widmen:

  • Die genaue Festlegung des Vereinszwecks
  • Klare Regelungen zur Mitgliederversammlung
  • Bestimmungen über Vorstandsbestellung und -haftung
  • Vorschriften zur Satzungsänderung

Soll es sich um eine gemeinnützige, steuerbegünstige Organisation handeln, sind weitere Vorgaben zu berücksichtigen.

Weitere Fragen könnten sein: Wie gehen Sie mit bestehenden Verträgen um? Oder: Was passiert mit dem Vereinsvermögen?

Von der Erstanalyse über die Prüfung/Anpassung Ihrer Satzung und die Unterstützung bei der Registereintragung bis hin zur Begleitung des gesamten Prozesses – wir beraten Sie gerne! Unser gesamtes Angebot für NGO, Vereine und Verbände finden sie hier:

Beratung von Vereinen, Verbänden und NGO’s – Vereinsrecht und Verbandsrecht

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