Wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Verein: Unterschiede im Überblick
Die Unterscheidung zwischen wirtschaftlichem und nichtwirtschaftlichem Verein ist rechtlich bedeutsam. Sie beeinflusst sowohl den Vereinszweck als auch die steuerliche Behandlung und die Zulässigkeit wirtschaftlicher Aktivitäten. Wir erklären die Merkmale beider Formen und worauf in der Praxis zu achten ist.
Rechtsform, Zielsetzung und steuerliche Folgen: Was wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Vereine unterscheidet
Unterschiede und Bedeutung wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Vereine
Vereine lassen sich rechtlich in wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Vereine unterscheiden. Diese Unterscheidung ist zentral, da sie sowohl die Ziele eines Vereins als auch seine rechtliche und steuerliche Behandlung beeinflusst.
Der nichtwirtschaftliche Verein
Die Mehrheit der eingetragenen Vereine in Deutschland zählt zu den nichtwirtschaftlichen Vereinen, die in § 21 BGB geregelt sind. Solche Vereine verfolgen primär ideelle Zwecke, etwa in den Bereichen Kultur, Sport, Bildung oder Soziales. Der Fokus liegt auf gemeinnützigen Zielen, ohne Gewinnerzielungsabsicht. Typischerweise finanzieren sich nichtwirtschaftliche Vereine über Mitgliedsbeiträge, Spenden oder Fördergelder.
Nichtwirtschaftliche Vereine genießen steuerliche Vorteile, wenn sie als gemeinnützig anerkannt sind. In diesem Fall können sie von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Mittel des Vereins ausschließlich für den ideellen Zweck verwendet werden. Eine wirtschaftliche Betätigung ist zwar erlaubt, muss jedoch im Rahmen sogenannter Zweckbetriebe geschehen und darf nur einen Nebenzweck darstellen.
Der wirtschaftliche Verein
Wirtschaftliche Vereine, die in § 22 BGB geregelt sind, haben als Ziel die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder. Anders als bei nichtwirtschaftlichen Vereinen steht hier ein wirtschaftliches Gewinnstreben im Vordergrund. Beispiele hierfür könnten Zusammenschlüsse von Händlern sein, die gemeinsam Produkte vertäußern möchten.
In der Praxis kommt der wirtschaftliche Verein jedoch selten vor, da solche Vereine nur mit behördlicher Genehmigung gegründet werden können. Häufiger wird für wirtschaftliche Zwecke die Rechtsform der GmbH oder Genossenschaft gewählt, da diese weniger einschränkende Regelungen unterliegen und flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten bieten.
Grenzfälle und Mischformen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Vereine
Ein Verein kann auch wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, ohne automatisch als wirtschaftlicher Verein zu gelten. Entscheidend ist, dass der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb nur eine untergeordnete Rolle spielt und der Hauptzweck des Vereins ideeller Natur bleibt. Überschreitet der wirtschaftliche Teil jedoch diese Grenze, kann der Verein seine Anerkennung als nichtwirtschaftlicher Verein verlieren, was auch nachteilige steuerliche Konsequenzen hat.
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