Der nicht eingetragene Verein

Ein nicht eingetragener Verein bietet flexible Strukturen bei geringem Gründungsaufwand. Doch er bringt auch rechtliche und organisatorische Einschränkungen mit sich. Hier finden Sie Informationen, wann sich diese Vereinsform eignet – und wann nicht.

Nicht eingetragener Verein: Vorteile, Nachteile und Abgrenzung zum e. V.

Soll der Verein eingetragen werden oder nicht?

Die Entscheidung, ob ein Verein eingetragen werden soll oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Diese betreffen sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch die strategischen Ziele des Vereins.

Der größte Vorteil eines nicht eingetragenen Vereins ist sicherlich seine größere Flexibilität in Struktur und Organisation. Für die Gründung eines nicht eingetragenen Vereins sind nur zwei Personen erforderlich und nicht wie beim e.V. sieben. Formvorschriften wie die Eintragung in das Vereinsregister müssen nicht erfüllt werden, was Zeit und Kosten spart. Dies kann insbesondere für kleinere Vereine oder Vereine in der Gründungsphase, die sich erst etablieren wollen, von Vorteil sein.

Nachteile des nicht eingetragenen Vereins

  • Handelndenhaftung, § 54 Abs. 2 BGB

Die Haftung der handelnden Personen besagt, dass Personen, die im Namen eines Vereins handeln, mit ihrem privaten Vermögen haften. Dies gilt insbesondere für den Vorstand, aber auch für andere Personen, die nach außen erkennbar für den Verein auftreten. Diese Haftung schützt Dritte, bedeutet für die Akteure aber ein finanzielles Risiko.

  • Begrenzte Fördermöglichkeiten

Ein Nachteil des nicht eingetragenen Vereins ist, dass er von Geldgebern nicht als förderungswürdig anerkannt wird. Insbesondere öffentliche Stellen und größere Stiftungen bevorzugen eingetragene Vereine.

  • Keine Grundbuchfähigkeit

Ein nicht eingetragener Verein kann nicht als Eigentümer von Immobilien im Grundbuch eingetragen werden. Dies kann für Vereine, die Räumlichkeiten dauerhaft nutzen wollen, problematisch sein.

  • Planbarkeit / Transparenz

Der Nachteil eines nicht eingetragenen Vereins liegt auch in den oft undefinierten Strukturen. Da es keine Vorgaben für die Satzung gibt, kann es für Dritte schwierig sein, mit einem solchen Verein zusammenzuarbeiten. Dies gilt insbesondere auch für die fehlende Vertretungsbefugnis, die sich bei einem e.V. aus dem Vereinsregister ergibt. Mangels Transparenz ist die Zusammenarbeit mit dieser Vereinsstruktur problematisch.

Die Entscheidung, ob ein Verein eingetragen werden soll, hängt von seinen Zielen und Bedürfnissen ab. Ein nicht eingetragener Verein ist flexibler und weniger formell, was für kleinere Vereine oder Vereine in der Gründungsphase von Vorteil ist. Es gibt aber auch Nachteile wie die fehlende Rechtsfähigkeit und Haftung der handelnden Personen.

Für Vereine, die eine dauerhafte Tätigkeit zu einem bestimmten Zweck planen, ist die Eintragung in das Vereinsregister sinnvoll.

Beratung Anwaltskanzlei: Hände von zwei Personen, jeweils mit Kugelschreiber

Jetzt Kontakt aufnehmen

Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstanfrage.