Belästigung am Arbeitsplatz ist ein ernstes Thema, das Arbeitnehmer in allen Branchen betreffen kann. Wir informieren Sie, was genau darunter zu verstehen ist, was rechtlich gilt und was Sie selbst unternehmen können, um sich zu schützen.
Schützen Sie Ihre Rechte und lassen Sie sich von unserer spezialisierten Kanzlei für Opfervertretung effektiv unterstützen – für eine sichere und belästigungsfreie Arbeitsumgebung.
Belästigung am Arbeitsplatz ist unerwünschtes Verhalten, das auf Merkmalen wie Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung basiert. Dies kann von offensichtlichen Handlungen wie sexueller Belästigung bis hin zu subtileren Formen wie Diskriminierung und Mobbing reichen.
Wenn Sie am Arbeitsplatz belästigt werden, gehen Sie wie folgt vor:
1. Dokumentieren Sie das Verhalten: Halten Sie genaue Aufzeichnungen über die Vorfälle fest.
2. Suchen Sie das Gespräch: Sprechen Sie mit dem Täter, wenn es sicher ist, und bitten Sie ihn, das Verhalten zu unterlassen.
3. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber: Melden Sie das Verhalten Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung.
Rechtlicher Beistand: Ziehen Sie einen Anwalt hinzu, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.
Wir helfen Ihnen, wenn Sie von Belästigung am Arbeitsplatz betroffen sind. Wir setzen Ihre Rechte durch – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Kontaktieren Sie uns für eine erste Beratung.
Belästigung am Arbeitsplatz ist nicht zu tolerieren. Erkundigen Sie sich über Ihre Rechte und holen Sie sich ggf. auch professionelle Unterstützung. Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, damit Ihre Arbeitsumgebung frei von Belästigung und Diskriminierung bleibt.