Ein eingetragener Verein (e.V.) darf unter bestimmten Voraussetzungen wirtschaftliche Aktivitäten entfalten, um seinen ideellen Hauptzweck zu fördern. Diese Tätigkeiten sind zulässig, solange sie dem Vereinszweck dienen und nicht im Vordergrund stehen. Für gemeinnützige Vereine gelten besondere Anforderungen: Der wirtschaftliche Betrieb darf die Gemeinnützigkeit nicht gefährden und muss klar vom ideellen Bereich getrennt sein. Einnahmen aus solchen Betrieben unterliegen der Steuerpflicht (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer), es sei denn, sie zählen zu den steuerbegünstigten Zweckbetrieben.
Nicht-gemeinnützige Vereine können uneingeschränkt wirtschaftlich tätig werden, müssen aber wie Unternehmen Steuern abführen. Bei umfangreichen wirtschaftlichen Aktivitäten kann es sinnvoll sein, diese in eine eigene Gesellschaft (z. B. eine GmbH) auszulagern, um Haftungsrisiken und steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Handelsregistereintragung bei gewerblichen Unternehmen
Erfordert der wirtschaftliche Betrieb eine kaufmännische Einrichtung, ist eine Eintragung ins Handelsregister verpflichtend (§§ 1, 33 HGB). Die Anmeldung muss durch alle Vorstandsmitglieder erfolgen, unabhängig von ihrer Vertretungsbefugnis (§ 33 HGB). Das Registergericht kann die Anmeldung durch Zwangsgelder bis zu 5.000 EUR durchsetzen (§ 14 HGB). Handelt es sich um ein Kleingewerbe, ist die Eintragung freiwillig (§§ 2, 33 HGB).
Anmeldung zum Handelsregister: Ablauf und Anforderungen
Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit notariell beglaubigten Unterschriften. Der Notar übermittelt die Unterlagen elektronisch an das zuständige Registergericht (§ 12 HGB). Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die Niederlassung des Vereinsunternehmens befindet. Dabei kann das für das Vereinsregister zuständige Amtsgericht von dem für das Handelsregister verantwortlichen Gericht abweichen.
Notwendige Angaben:
- Name des Vereins, der das Unternehmen betreibt
- Firma des Unternehmens gemäß §§ 18 Abs. 2 und 30 HGB (in der Regel der Vereinsname mit dem Zusatz „e.V.“)
- Sitz des Vereins und Standort der Niederlassung
- Beschreibung des Geschäftszwecks
- Namen der Vorstandsmitglieder mit Nachweis ihrer Bestellung
- Angaben zur Vertretungsbefugnis des Vorstands
- Eventuell erteilte Prokura
- Geschäftsanschrift des Unternehmens
- Meldepflicht bei Änderungen oder Auflösung
Änderungen wie Vorstandswechsel, Satzungsanpassungen, Vereinsauflösungen oder die Verlegung der Niederlassung müssen ebenfalls angemeldet werden. Zusätzlich sind die Liquidatoren und ihre Vertretungsbefugnis anzugeben.
Steuerliche Aspekte für wirtschaftlich tätige Vereine
Eingetragene Vereine werden steuerlich wie andere Körperschaften behandelt. Die Annahme, dass sie automatisch steuerbegünstigt sind, trifft nicht zu. Gemeinnützige Vereine können Steuervergünstigungen erhalten, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wirtschaftliche Aktivitäten unterliegen jedoch der regulären Besteuerung, sofern sie nicht als Zweckbetriebe anerkannt sind.
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