Die Entlastung des Vorstands ist ein formaler Akt, durch den das zuständige Vereinsorgan – meist die Mitgliederversammlung – die Geschäftsführung des Vorstands billigt. Mit der Entlastung signalisiert die Versammlung, dass sie keine Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand geltend macht. Gleichzeitig dient die Entlastung der Transparenz und kann eine Streitbeilegungsfunktion erfüllen, da sie auch für Mitglieder bindend ist – auch wenn sie dagegen gestimmt haben, sofern eine ausreichende Mehrheit vorliegt. Darüber hinaus wird die Entlastung oft als Vertrauensvotum betrachtet, was insbesondere bei einer Wiederwahl des Vorstands eine wichtige Rolle spielen kann.
Wer ist zuständig für die Entlastung des Vorstands?
Im Vereinsrecht gibt es keine gesetzliche Vorgabe, welches Organ über die Entlastung entscheidet. In der Regel wird dies in der Satzung geregelt oder erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Wichtig ist jedoch, dass der Vorstand sich niemals selbst entlasten kann. Findet die Entlastung im Rahmen einer Mitgliederversammlung statt, wird darüber meist durch Abstimmung entschieden.
Was umfasst die Entlastung des Vorstands?
Die Entlastung bezieht sich nur auf die der Mitgliederversammlung bekannten Sachverhalte. Verborgene oder nicht berichtete Handlungen können selbst nach einer Entlastung weiterhin Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Zudem kann die Entlastung inhaltlich oder zeitlich eingeschränkt werden, beispielsweise auf ein bestimmtes Jahr der Amtszeit oder spezielle Aufgabenbereiche.
Wie läuft eine Entlastung ab?
Die Satzung gibt häufig vor, ob über jedes Vorstandsmitglied einzeln oder über den Vorstand als Gesamtheit abgestimmt wird. Fehlt eine Regelung, wird zunächst entschieden, in welcher Form die Abstimmung erfolgt. Dies ermöglicht es, einzelnen Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern, während andere entlastet werden.
Wann findet die Entlastung statt?
Üblicherweise erfolgt die Entlastung direkt nach dem Rechenschaftsbericht des Vorstands. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dieser Punkt in der Tagesordnung der Einladung zur Mitgliederversammlung enthalten ist. Ohne klare Satzungsvorgaben kann die Entlastung jederzeit beantragt werden.
Gibt es ein Recht auf Entlastung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Entlastung besteht nicht. Ist dies jedoch in der Satzung geregelt, muss die Entlastung als Tagesordnungspunkt aufgeführt und durchgeführt werden.
Was passiert, wenn sie verweigert wird?
Wird die Entlastung verweigert, deutet dies darauf hin, dass mögliche Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand offengehalten werden. Dennoch hat der Vorstand das Recht, eine gerichtliche Feststellung anzustreben, um gegen die Ablehnung vorzugehen.