In Deutschland findet Sport überwiegend im organisierten Vereins- und Verbandswesen statt. Das bedeutet, dass das Sportrecht im Verein/Verband immer dann eine Rolle spielt, wenn es um Mitgliedschaft, Satzung, Ordnungen und Organentscheidungen geht: Sport ist dann rechtlich strukturiert und nicht nur eine „Privatsache“. Gerade im Sport werden Konflikte häufig zunächst informell gelöst. Bei Ausschlüssen, Sanktionen, Haftungsfragen oder Fördermitteln reicht ein pragmatischer Umgang oft nicht mehr aus. Rechtliche Grundlage und Verfahren entscheiden über den Bestand einer Maßnahme.

Haftung im Training und bei Veranstaltungen

Sportrechtliche Streitfälle beginnen mit alltäglichen Situationen. Bei Verletzungen im Training oder bei Vereinsveranstaltungen stellt sich die Frage nach Aufsichtspflichten, Organisationspflichten und Verantwortlichkeiten. Dies betrifft nicht nur Übungsleiter, sondern auch den Vorstand, wenn Trainingsbetrieb, Hallennutzung oder Sicherheitskonzepte nicht geregelt sind. Außerdem ist wichtig, zu klären, ob ein Ereignis dem „Vereinsbetrieb“ zuzuordnen ist und welche versicherungsrechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.

Satzung und Ordnungen

Sportvereine und -verbände sind auf interne Regelwerke angewiesen. Satzung, Beitragsordnung, Geschäftsordnung, etc. sind die zentrale Rechtsgrundlage für wirksame Vereinsentscheidungen. Typische Konflikte entstehen bei fehlerhaften Einladungen zur Mitgliederversammlung, bei unklaren Zuständigkeiten oder bei Beschlüssen, die nicht satzungsgemäß zustande gekommen sind. Im Sport ist außerdem relevant, dass viele Vereine und Verbände mit Abteilungen arbeiten.

Sportrecht ist häufig Verfahrensrecht

Im klassischen Vereinsrecht geht es bei den sog. Disziplinarmaßnahmen oft um Ausschlüsse. Im Sport kommen dazu noch interne Maßnahmen wie Spielsperren, Trainingsverbote, Startverbote oder Funktionsverbote. Dabei ist nicht nur der Vorwurf wichtig, sondern auch das Verfahren. Betroffene müssen informiert werden und die Maßnahme muss verhältnismäßig sein. Wenn es daran fehlt, sind die Sanktionen oft nicht rechtens und führen zu weiteren Konflikten.

Konflikte zwischen Vorstand, Mitgliedern und Funktionsträgern

Oft sind Konflikte im Sportverein aber nicht sportlich, sondern mit dem Verein selbst zu tun. Es gibt Streit, wenn es um die Verwendung von Beiträgen geht, um die Abwahl oder Abberufung von Funktionsträgern, um die Einsetzung von Abteilungsleitungen oder um die Frage, wer den Verein nach außen vertreten darf. In solchen Fällen wird klar, wie wichtig klare Regeln in der Satzung sind. Wenn sie fehlen oder widersprüchlich sind, wird der Konflikt nicht gelöst, sondern eskaliert.

Beschäftigt ein Verein hauptamtliche Mitarbeiter, stellen sich neben dem Vereins- und Sportrecht regelmäßig Fragen zur Kündigung, Sozialversicherungspflicht oder zur Abgrenzung von Ehrenamt und Arbeitsverhältnis. Weitere Informationen finden Sie in unserem Bereich Arbeitsrecht:https://rechtsanwaelte-gottschalk-wetzel.de/leistung-arbeitsrecht/ 

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