Das Reformpaket rund um das Ehrenamt ist ein zentraler Bestandteil des Steuerungsänderungsgesetzes 2025 und befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Die meisten Änderungen sollen zum 1. Januar 2026 wirksam werden. Ziel ist es, Vereine steuerlich zu entlasten, organisatorisch zu stärken und bürokratische Hürden abzubauen.
Steuerliche Verbesserungen
Kernpunkt der Reform sind die höheren Pauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro jährlich. Auch die Ehrenamtspauschale wird angehoben und beträgt künftig 960 Euro. Damit werden die vielen nebenberuflich Engagierten finanziell spürbar unterstützt. Zusätzlich wird der steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Körperschaften erst ab 50.000 Euro relevant, was vielen Vereinen neue Spielräume schafft.
Haftungsprivilegierung – bis 3.300 Euro
Für Vorstände besonders wichtig: Die Haftungsfreigrenze für Vergütungen soll künftig ebenfalls bei 3.300 Euro pro Jahr liegen. Ehrenamtliche Vorstände haften damit weiterhin nicht persönlich für einfache Fahrlässigkeit, solange ihre Aufwandsentschädigungen oder Vergütungen diese neue Grenze nicht überschreiten. Erst bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kommt eine persönliche Haftung in Betracht.
Bürokratieabbau
Vorgesehen ist zudem eine deutliche Entlastung kleinerer Vereine. Die Nachweis- und Dokumentationspflichten werden vereinfacht, die Freigrenze für die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung wird auf 100.000 Euro angehoben. Einnahmen unterhalb dieser Grenze müssen künftig nicht mehr zwingend zeitnah ausgegeben werden. Außerdem entfällt bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben unter 50.000 Euro die Pflicht zur Sphärenzuordnung – ein erheblicher handfester Bürokratieabbau.
Digitalisierung
Die Reform stärkt zudem digitale Verwaltungsprozesse. Bescheide sollen verstärkt elektronisch übermittelt werden, und Vereine sollen durch Förderprogramme dabei unterstützt werden, digitale Verwaltungs- und Kommunikationsstrukturen auszubauen.
Neue gemeinnützige Zwecke
Das Gesetz bringt zwei wichtige Neuerungen für die Gemeinnützigkeit:
– E-Sport wird als eigener gemeinnütziger Zweck anerkannt.
– Der Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen wird ausdrücklich als unschädliche Nebentätigkeit eines Vereins akzeptiert.
Stärkung des Engagements junger Menschen
Besonders hervorgehoben wird die Förderung des Kinder- und Jugendbereichs. Die Rahmenbedingungen für junge Engagierte sollen verbessert, Qualifizierungen ausgebaut und der Versicherungsschutz optimiert werden.
Praktische Konsequenzen für die Vereinsarbeit
Vereine sollten ihre Satzungen, Vergütungsregelungen und Haftungsregelungen zeitnah überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Die erhöhten Vergütungsgrenzen und neuen Freigrenzen können genutzt werden, um Vorstandsarbeit attraktiver und Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten. Ebenso bietet die Reform Anlass, digitale Strukturen zu modernisieren.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne bei der rechtlichen und organisatorischen Umsetzung der kommenden Neuerungen.
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