Der „Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CannG)“ befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung bei den beteiligten Bundesministerien und legt die gesetzlichen Regelungen zur ersten Säule der geplanten Legalisierung von Cannabis fest.
Kernstück der Cannabis-Legalisierung könnten Cannabis Social Clubs (CSCs) sein. Nach dem Gesetzentwurf sind für die Anbauvereine strenge Regeln geplant; aus den Fraktionen kommt entsprechende Kritik.
Bereits jetzt, noch bevor eigentlich klar ist, wie ein entsprechendes Gesetz am Ende aussehen wird, werden Cannabis-Clubs mit Mitgliedsanträgen überhäuft. Dabei geht es in erster Linie um den Konsum von hochqualitativen Cannabisprodukten; diese könnten von den Clubs selbst angebaut werden. Ziel des Gesetzgebers ist so eine gleichbleibend hohe Qualität zu gewährleisten und den Handel über den Schwarzmarkt zu verhindern.
Die Rechtsnatur der Clubs könnte ein e.V. sein, der dann ebenso wie der örtliche Fußballverein, in das Vereinsregister eingetragen wäre. Finanzieren sollen sich die „Cannabis Social Clubs“ nach den derzeit diskutierten Vorschlägen über Mitgliedsbeiträge. Womöglich kommt darüber hinaus noch ein Beitrag pro verkauftem Gramm hinzu.
Nach dem Entwurf könnten für diese Organisationen folgende Vorgaben gelten:
Sie dürfen nicht mehr als 500 Mitglieder haben, das Mindestalter ist 18 Jahre, es ist ein Jugendschutz, -Sucht, - sowie Präventionsbeauftragter zu benennen, Werbung ist verboten – genauso wie alkoholische Getränke -, der Konsum von Cannabis in den Vereinsräumen ist ebenfalls verboten, ein Mindestabstand zu Schulen und Kitas ist einzuhalten. Zusätzlich sollen die Grundstücke, auf denen die Clubs Cannabis anbauen und lagern, umzäunt und gesichert werden - zum Beispiel mit einbruchsicheren Türen und Fenstern. Nur Vereinsmitglieder haben die Möglichkeit, Cannabis zu erhalten. Mehrere Mitgliedschaften in verschiedenen Cannabis Social Clubs sind ebenfalls verboten.
Ein Beipackzettel mit Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeit und Wirkstoffgehalt soll Pflicht werden.
Außerdem darf ein Club-Mitglied maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat erwerben. Wer unter 21 Jahren ist, bekommt maximal 30 Gramm pro Monat. Darüber hinaus soll es eine Obergrenze beim Wirkstoffgehalt gelten.
Die Social Clubs müssen außerdem eigenständig dokumentieren, woher sie die Samen beziehen, wie viele Pflanzen sie anbauen und wie viel Cannabis sie im vergangenen Jahr erzeugt und abgegeben haben.
Neben den vereinsrechtliche Vorschriften gibt es für die Cannabis Clubs darüber hinaus also noch einiges zu beachten.
Als Rechtsexpertin für das Vereins- und Verbandsrecht berate ich Sie gerne zur Gründung und begleite Sie bei Ihrer Vereinstätigkeit.
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