Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb im Verein
Auch gemeinnützige und nichtwirtschaftliche Vereine dürfen wirtschaftlich tätig sein – unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist, dass der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb nicht zum Hauptzweck wird und die Gemeinnützigkeit gewahrt bleibt. Wir erklären, was erlaubt ist, wo steuerliche Pflichten entstehen und wann Risiken drohen.
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb im gemeinnützigen Verein: Voraussetzungen, Steuerfolgen und Risiken
Was ist erlaubt? Worauf sollte man achten?
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb im Verein bezeichnet Tätigkeiten, die auf die Erzielung von Einnahmen ausgerichtet sind. Auch nichtwirtschaftliche Vereine dürfen solche Tätigkeiten ausüben, müssen dabei jedoch klare rechtliche und steuerliche Vorgaben beachten, um ihre Gemeinnützigkeit oder ihren Status als nichtwirtschaftlicher Verein nicht zu gefährden.
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb im Rahmen eines nichtwirtschaftlichen Vereins
Für einen nichtwirtschaftlichen Verein bleibt der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zulässig, solange er nur eine untergeordnete Rolle spielt und der Hauptzweck des Vereins ideeller Natur bleibt. Beispiele für zulässige wirtschaftliche Tätigkeiten sind der Betrieb eines Vereinscafés, der Verkauf von Fanartikeln oder die Organisation von kostenpflichtigen Veranstaltungen.
Entscheidend ist, dass die Einnahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausschließlich der Verwirklichung der ideellen Vereinsziele dienen und nicht der Bereicherung der Mitglieder. Gewinne aus solchen Aktivitäten müssen in den Verein reinvestiert werden, um die Gemeinnützigkeit zu erhalten.
Steuerliche Behandlung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs
Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins wird steuerlich anders behandelt als der ideelle Bereich. Während der ideelle Bereich bei gemeinnützigen Vereinen von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit ist, unterliegt der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb diesen Steuern, sobald er bestimmte Freibeträge überschreitet.
Abgrenzung zu Zweckbetrieben
Ein Zweckbetrieb ist ein Sonderfall eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs, bei dem die wirtschaftliche Tätigkeit untrennbar mit den ideellen Zielen des Vereins verbunden ist. Beispiele sind Behindertenwerkstätten oder der Betrieb von Theatern mit kulturellem Auftrag. Einnahmen aus einem Zweckbetrieb genießen steuerliche Vorteile und werden nicht als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb im engeren Sinne gewertet.
Grenzen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs
Wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb die ideellen Ziele des Vereins überlagert oder den Hauptzweck des Vereins darstellt, kann dies den Status als nichtwirtschaftlicher Verein gefährden. In solchen Fällen besteht das Risiko, dass der Verein als wirtschaftlicher Verein eingestuft wird, was eine Änderung der Rechtsform und eine andere steuerliche Behandlung nach sich ziehen kann.
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