Entlastung des Vorstands im Verein: Bedeutung, Ablauf und Folgen
Die Entlastung des Vorstands ist ein wichtiges Instrument zur Kontrolle der Vereinsführung. Sie bestätigt die ordnungsgemäße Amtsausübung und schützt den Vorstand vor späteren Ansprüchen – sofern keine verdeckten Pflichtverletzungen vorliegen. Wir klären rechtliche Grundlagen, Verfahren und Folgen.
Entlastung des Vorstands: Zuständigkeit, Wirkung und rechtliche Rahmenbedingungen
Was bedeutet die Entlastung des Vorstands?
Die Entlastung des Vorstandes ist eine Erklärung des zuständigen Vereinsorgans, mit der die Art und Weise der Geschäftsführung gebilligt wird. Sie bedeutet, dass der Vorstand von etwaigen Ansprüchen freigestellt wird.
Bei Entlastung durch die Mitgliederversammlung ist auch die Minderheit, die dagegen gestimmt hat, daran gebunden. Dies fördert die Streitbeilegung und stärkt das Vertrauen in den Vorstand.
Wer kann den Vorstand entlasten?
Im Vereinsrecht gibt es keine gesetzliche Regelung darüber, welches Organ für die Entlastung zuständig ist. Diese Frage kann in der Satzung festgelegt werden, muss es jedoch nicht. Grundsätzlich ist klar, dass der Vorstand sich nicht selbst entlasten kann. In der Regel erfolgt die Entlastung im Rahmen einer Abstimmung durch die Mitgliederversammlung.
Umfang der Entlastung
Die Entlastung bezieht sich ausschließlich auf die Sachverhalte, die der Mitgliederversammlung bekannt sind. Für Handlungen, die der Vorstand verschweigt, können auch nach der Entlastung noch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Zudem kann die Entlastung zeitlich, etwa auf ein Jahr der Amtszeit, oder gegenständlich auf bestimmte Geschäfte oder Zuständigkeitsbereiche des Vorstands beschränkt werden.
Verfahren zur Entlastung: Einzel- oder Gesamtentlastung
Die Satzung regelt oft, ob über jedes Vorstandsmitglied einzeln oder über den gesamten Vorstand gemeinsam abgestimmt wird. Fehlt eine solche Regelung, wird vor der eigentlichen Entlastung darüber entschieden. Dabei ist es möglich, dass einzelne Mitglieder entlastet werden und andere nicht.
Hat der Vorstand ein Recht auf Entlastung?
Es gibt kein gesetzliches Recht auf Entlastung. Allerdings kann die Satzung eine solche Regelung vorsehen. Ist dies der Fall, muss die Entlastung als Tagesordnungspunkt in der Mitgliederversammlung berücksichtigt und durchgeführt werden.
Was passiert bei verweigerter Entlastung?
Wird die Entlastung verweigert, kann dies bedeuten, dass die Mitgliederversammlung beabsichtigt, Schadensersatzansprüche zu prüfen oder geltend zu machen. Der Vorstand ist jedoch nicht schutzlos: Er kann versuchen, die Feststellung der Entlastung gerichtlich geltend zu machen.
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