Eintragung in das Vereinsregister
Die Eintragung in das Vereinsregister verleiht einem Verein den Status eines eingetragenen Vereins (e. V.) und bringt rechtliche Vorteile mit sich. Dafür sind bestimmte formale und inhaltliche Voraussetzungen zu erfüllen.
Eintragung ins Vereinsregister: Voraussetzungen und Ablauf
Bedeutung der Eintragung
Der Status eines eingetragenen Vereins (e. V.) wird durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangt.
Voraussetzungen für die Eintragung
Ein Verein muss einen klar definierten und rechtmäßigen Zweck verfolgen, der in der Satzung festgelegt ist. Diese muss von mindestens sieben Gründungsmitgliedern beschlossen und ein Vorstand gewählt werden, der den Verein nach außen vertritt. Die Satzung muss alle relevanten Bestimmungen enthalten.
Anmeldung im Vereinsregister beim Amtsgericht
Die Anmeldung zur Eintragung erfolgt beim Vereinsregister des Amtsgerichts. Entscheidend für die Zuständigkeit ist der Sitz des Vereins. Dieser muss in der Satzung festgelegt werden.
Für die Eintragung erforderlich sind folgende Dokumente:
- Die verabschiedete Satzung, die vom Vorstand unterschrieben werden muss.
- Das Gründungsprotokoll, das die Gründung des Vereins und die Wahl des Vorstands dokumentiert inklusive der Teilnehmerliste der Versammlung.
- Die Kopie der Einladung zur Mitgliederversammlung.
- Das Anmeldungsschreiben, das ebenfalls vom Vorstand unterzeichnet ist.
- Die notarielle Beglaubigung.
Prüfung und Eintragung durch das Amtsgericht
Die eingereichten Unterlagen werden vom Amtsgericht auf Vollständigkeit und Rechtskonformität geprüft. Insbesondere wird geprüft, ob die Satzung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Sind Anpassungen erforderlich, weist das Gericht den Verein darauf hin.
Nach erfolgreicher Prüfung wird der Verein in das Vereinsregister eingetragen und der Zusatz „e. V.“ amtlich verliehen.
Gebühren und Kosten der Eintragung ins Vereinsregister
Die Eintragung ins Vereinsregister ist kostenpflichtig. Die Gebühren variieren je nach Bundesland und Amtsgericht, liegen aber in der Regel zwischen 50 und 100 Euro. Weitere Kosten entstehen für die Rechtsberatung und die notarielle Beglaubigung.
Folgen der Eintragung
Die Anerkennung als e.V. erfolgt mit der Eintragung in das Vereinsregister. Der im Vereinsregister eingetragene Vorstand vertritt den Verein nach außen, wobei die Haftung in der Regel auf das Vereinsvermögen beschränkt ist.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstanfrage.