Auflösung und Liquidation eines Vereins oder Verbands rechtssicher durchführen

Die Auflösung eines Vereins ist ein formeller Vorgang mit klaren rechtlichen Vorgaben. Ob durch Beschluss, Mitgliederverlust oder Insolvenz – eine ordnungsgemäße Liquidation ist unerlässlich. Wir erklären die rechtlichen Grundlagen, das Verfahren und den Umgang mit dem Vereinsvermögen.

Vereinsauflösung und Liquidation: Ablauf, Voraussetzungen und rechtliche Folgen

Rechtliche Grundlagen der Vereinsauflösung

Die Auflösung eines Vereins oder Verbandes ist ein wichtiger Schritt. Sie kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden. Sei es durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung, durch den Wegfall aller Mitglieder oder durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Unabhängig vom Anlass ist ein formeller Prozess einzuhalten, der verschiedene Schritte erfordert.

 Gründe für die Auflösung

Die Auflösung eines Vereins oder Verbands kann freiwillig erfolgen oder per Gesetz notwendig sein.

Typische Gründe sind:

  • Fehlende Mitglieder / Vorstand
  • Entsprechender Beschluss der Mitgliederversammlung
  • Durch Ablauf der in der Satzung bestimmten Zeit
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Auflösung durch Beschluss der Mitgliederversammlung

Soll der Verein aufgrund eines Beschlusses der Mitgliederversammlung aufgelöst werden, sind folgende Schritte erforderlich:

  • Einberufung der Mitgliederversammlung: Die Auflösung muss als Tagesordnungspunkt in der Mitgliederversammlung zur Abstimmung gestellt werden.
  • Beschlussfassung: Die Auflösung wird mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen.
  • Eintragung ins Vereinsregister: Der Beschluss muss dem Vereinsregister gemeldet und eingetragen werden.

Abwicklung durch Liquidatoren

Nach dem Auflösungsbeschluss übernehmen Liquidatoren die Abwicklung der Vereinsgeschäfte.

Dazu gehören die Einleitung des Liquidationsverfahrens, die öffentliche Bekanntmachung der Auflösung, die Begleichung offener Verbindlichkeiten sowie die Sicherstellung der Einhaltung des Sperrjahres.

Verwendung des Vereinsvermögens bei gemeinnütziger Auflösung

Bei der Auflösung eines Vereins ist der Umgang mit dem Vereinsvermögen von zentraler Bedeutung. Der Status des Vereins ist dabei maßgeblich. Bei gemeinnützigen Vereinen darf das Vermögen nicht an die Mitglieder ausgezahlt werden, sondern muss der in der Satzung benannten Organisation für einen gemeinnützigen Zweck übertragen werden.

Es ist zu beachten, dass die Übertragung des Vereinsvermögens erst nach Ablauf des Sperrjahres möglich ist.

Rechtssichere Begleitung bei der Liquidation Ihres Vereins

Die Liquidation eines Vereins ist ein umfangreiches Verfahren, das oft langwierig ist. Dazu gehört die ordnungsgemäße Abwicklung aller rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten des Vereins, wie Bezahlung von Verbindlichkeiten, Verwertung des Vereinsvermögens und ordnungsgemäße Vertragsbeendigung.

Gerne begleiten und unterstützen wir Sie dabei, indem wir die Liquidation Ihres Vereins übernehmen. Kontaktieren Sie uns!

Beratung Anwaltskanzlei: Hände von zwei Personen, jeweils mit Kugelschreiber

Jetzt Kontakt aufnehmen

Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstanfrage.