Stellen Sie sich vor, Sie bewerben sich für eine Beförderung, für die Sie eindeutig qualifiziert sind, aber die Stelle geht an einen weniger qualifizierten männlichen Kollegen, weil Ihr Chef annimmt, dass Sie wegen Ihrer familiären Verpflichtungen als Mutter "weniger verfügbar" sein könnten.
Solche Fälle von Diskriminierung am Arbeitsplatz sind nicht nur ungerecht, sondern auch illegal.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Diskriminierung am Arbeitsplatz manifestiert sich in Handlungen oder Entscheidungen, die eine Person oder eine Gruppe von Personen aufgrund bestimmter Merkmale benachteiligen.
Direkte Diskriminierung: Wenn eine Person aufgrund persönlicher Merkmale wie Geschlecht, Alter oder Herkunft schlechter behandelt wird als andere in vergleichbarer Situation.
Indirekte Diskriminierung: Wenn scheinbar neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen mit einem bestimmten Merkmal benachteiligen.
Belästigung: Wenn das Verhalten dazu führt, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird, einschließlich unerwünschter sexueller Annäherungen.
Anweisung zur Diskriminierung: Wenn eine Person von einer Vorgesetzten angewiesen wird, andere diskriminierend zu behandeln.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist die rechtliche Grundlage, die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf verhindern und beseitigen soll. Es schützt vor Diskriminierung auf den Ebenen der Einstellung, des Arbeitsentgelts, der beruflichen Weiterbildung, des Aufstiegs und der Kündigung. Das AGG ermöglicht es Opfern von Diskriminierung, rechtliche Schritte einzuleiten, und sieht Schadensersatz- oder Entschädigungszahlungen für erlittene Diskriminierung vor.
Halten Sie alle Vorfälle und Beweise der Diskriminierung schriftlich fest, einschließlich Datum, Ort, beteiligte Personen und Zeugen.
Nutzen Sie das Beschwerdeverfahren Ihres Unternehmens. Jedes Unternehmen sollte ein Verfahren zur Behandlung solcher Fälle haben.
Wenden Sie sich an den Betriebsrat, Gleichstellungsbeauftragte oder externe Beratungsstellen wie Antidiskriminierungsverbände oder Gewerkschaften.
Sollten interne Maßnahmen nicht erfolgreich sein, können rechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber oder die diskriminierende Person eingeleitet werden. Dies kann Beschwerden bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder gerichtliche Klagen umfassen.
Diskriminierung am Arbeitsplatz ist nicht hinnehmbar und rechtlich klar geregelt. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld. Durch das Verständnis der eigenen Rechte und der verfügbaren Rechtsmittel kann jeder Betroffene sich wehren. Gerne unterstützen wir Sie dabei!